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Arbeitsbefreiung Bürgermeister/1. Beigeordneter

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soil2006:
Hallo zusammen,

Leider habe ich zu o.g. Thema nicht wirklich was gefunden, daher die Frage in die Runde. Wie schaut es bei euch mit einer Arbeitsbefreiung für Tätigkeiten als Ortsbürgermeister bzw. 1. Beigeordneten aus? §29 Absatz 2 TVöD ist mir bekannt, wird dies denn im allgemeinen so anerkannt oder wie wird es bei euch gehandhabt?

Vielen Dank! ;)

2strong:
Die Befreiung erfolgt gemäß Gemeindeordnung. Welches Bundesland ist denn für Dich einschlägig?

soil2006:
Für mich ist die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz ausschlaggebend

2strong:
18a Abs. 5 GO. "Notwendige Zeit" bezieht sich allerdings nur auf Kernarbeitszeit.

Lars73:
Wie schon 2strong andeutet ist die zentrale Frage die Arbeitszeitregelung. Gibt es Kernzeiten etc.

Es sei auch noch auf dieses Rundschreiben hingewiesen:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2007/RdSchr_20070515.html

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