Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Arbeitsbefreiung Bürgermeister/1. Beigeordneter
Lars73:
Weil es sich um einen Beschäftigten des Bundes handelt. Natürlich kann er sich auch unbezahlt freistellen lassen. Dann muss man schauen welche Regelung die Gemeinde zum Verdienstausfall trifft.
Wastelandwarrior:
Es gibt nur den Anspruch auf -unbezahlte- Freistellung. Verdienstausfall ist wenn, in der kommunalen Entschädigungssatzuung geregelt. Bei mir -ähnlicher Fall- gibt es keinen Verdienstausfall. Privatvergnügen.
!. Beigeordneter sieht nach Wahlamt aus. Da ist man Beamter auf Zeit und es IST dann Dienst. :-)
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version