Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Arbeitsbefreiung Bürgermeister/1. Beigeordneter

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Lars73:
Weil es sich um einen Beschäftigten des Bundes handelt. Natürlich kann er sich auch unbezahlt freistellen lassen. Dann muss man schauen welche Regelung die Gemeinde zum Verdienstausfall trifft.

Wastelandwarrior:
Es gibt nur den Anspruch auf -unbezahlte- Freistellung. Verdienstausfall ist wenn, in der kommunalen Entschädigungssatzuung geregelt. Bei mir -ähnlicher Fall- gibt es keinen Verdienstausfall. Privatvergnügen.

!. Beigeordneter sieht nach Wahlamt aus. Da ist man Beamter auf Zeit und es IST dann Dienst. :-) 

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