Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
neue Stellenbewertung bei unveränderten Aufgaben
Spid:
Nein, er erhält lediglich ein Entgelt, das nicht seiner Eingruppierung entspricht, denn TB sind aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert - und zwar stets korrekt, weshalb das entsprechende Klageinstrument ja auch „Eingruppierungsfeststellungsklage“ und nicht „Eingruppierungsklage“ heißt.
Skedee Wedee:
--- Zitat von: bactho am 13.01.2019 14:50 ---Wenn der/die Beschäftigte Tätigkeiten der EG 8 auszuüben hat, aber Vergütung der EG 11 erhält, ist er zu hoch eingruppiert!
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Nö. ::)
Spid:
--- Zitat von: bactho am 13.01.2019 14:50 ---1. § 5 Satz 2 TV EntgO Bund
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Mal ganz abgesehen davon, daß es kein besonderer intellektueller Höhenflug ist, im Bereich TVÖD-VKA auf eine tarifliche Regelung des Bundes hinzuweisen, insbesondere dann, wenn es die gleiche Regelung auch im Bereich VKA (Vorbemerkung Nr. 9 EGO), steht da doch ganz klar die präzise Zweckbestimmung der Norm - klar abgegrenzt, damit sich daraus auf keinen Fall weitere Ansprüche ableiten ließen. Wenn man nun noch in Betracht zieht, daß eine Laufbahnzuordnung offenkundig nicht gemacht wird, sind wir wieder im Bereich der Peinlichkeiten...
nichts_tun:
--- Zitat von: bactho am 13.01.2019 12:45 ---Eigenartig ist der Fall aber wirklich - zu Zeiten deiner Vorgängerin war der Arbeitsplatz dem gehobenen Dienst (vergleichbar) zugeordnet und jetzt nur noch im mittleren Dienst.
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Da ist Herr Bob Dylan zu zitieren: "for the times they are a-changin'".
bactho:
--- Zitat von: Spid am 13.01.2019 15:48 ---
--- Zitat von: bactho am 13.01.2019 14:50 ---1. § 5 Satz 2 TV EntgO Bund
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Mal ganz abgesehen davon, daß es kein besonderer intellektueller Höhenflug ist, im Bereich TVÖD-VKA auf eine tarifliche Regelung des Bundes hinzuweisen, insbesondere dann, wenn es die gleiche Regelung auch im Bereich VKA (Vorbemerkung Nr. 9 EGO), steht da doch ganz klar die präzise Zweckbestimmung der Norm - klar abgegrenzt, damit sich daraus auf keinen Fall weitere Ansprüche ableiten ließen. Wenn man nun noch in Betracht zieht, daß eine Laufbahnzuordnung offenkundig nicht gemacht wird, sind wir wieder im Bereich der Peinlichkeiten...
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Wenn wir schon mal beim Erbsenzählen sind: "daß" schreibt man schon lange nicht mehr.
Soviel zum Thema Peinlichkeiten! 8)
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