Autor Thema: Nur Schicht- statt Wechselschichtzulage  (Read 2798 times)

Smanb018

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Nur Schicht- statt Wechselschichtzulage
« am: 17.12.2018 15:55 »
Hallo liebe Kollegen,
Ich möchte gerne wissen ob die Personalabteilung die richtigen Zulagen auszahlt. Ich habe für das komplette Jahr jeden Monat eine Schichtzulage erhalten, bin aber der Meinung, dass zum Teil eine Wechselschichtzulage richtig gewesen wäre.
Ich arbeite Vollzeit 100%, überwiegend im Frühdienst, 1-2 mal im Monat im Spätdienst sowie auch im Wochenend- und Feiertagdienst. Wir sind 365 Tage im Jahr besetzt mit sämtlichen Diensten.
Dann mache ich noch 1-3 Nächte im Monat.

Beispiel:
Nachtdienste am 14.2.,19.2.,
12.3., 20.3., 31.3. und
am 1.4.,23.4.

Ich habe im Internet von einem Fall einer Kinderkrankenschwester gelesen, welche geklagt hat und auch recht gegeben wurde. Frage: Eine Nacht, dann innerhalb eines Monats mindestens 2 weitere Nächte. Zeitmonat oder Kalendermonat? In dem Fall hieß es, es würde sich um Zeitmonate Handeln. D.h. also der Zyklus beginnt bei jeder einzelnen Nacht erneut.

Die Sachbearbeiterin meiner Personalabteilung konnte mir nicht ganz folgen. Sie sagt es würden sich um Kalendermonate Handeln.
Beispiel:
Wenn ich am 1.3. eine Nacht mache, muss ich FRÜHESTENS am 1.4. erneut 2 Nächte machen. Die anderen Nächte im März bleiben unberücksichtigt.

Das kann doch nicht stimmen?!

Ich hoffe ihr versteht mich und könnt mich aufklären.

Liebe Grüße!

Hain

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Antw:Nur Schicht- statt Wechselschichtzulage
« Antwort #1 am: 17.12.2018 16:24 »
Moin,

unter https://openjur.de/u/171411.html gibt es ein Urteil zum Thema. Mir würde es im geschilderten Sachverhalt an der Regelmäßigkeit des Schichtwechsels für die Monatspauschale fehlen.

Grüße
Hain