Autor Thema: [BY] Wechsel vom komm. TVÖD-Beschäftigten zum verbeamt. Berufsschul-Fachlehrer  (Read 4021 times)

Pl4C3b0

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Guten Abend,

ich tu mich äußerst schwer bei der Recherche zur Feststellung, welche Besoldungsgruppe und -stufe bei folgendem Hintergrund zu erwarten ist (das ganze spielt sich in Oberbayern ab):

Derzeit befinde ich mich (41 Jahre falls relevant) in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis als Bauamtsleiter einer kleineren Stadtverwaltung (eingruppiert in TVÖD VKA E11 - Stufe 6).
Mein Lebenslauf stellt sich bisher folgendermaßen dar (Aus-/Weiterbildungszeiten - Beschäftigungszeit außerhalb es TVÖD - Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst):



      .   07/1994   mittlere Reife
09/1994   .   08/1997   Ausbildung zum Maurergesellen
09/1997   .   12/1997   Vorarbeiter bei der Ausbildungsfirma
01/1998   .   01/1999   Zivildienst
02/1999   .   08/2000   Vorarbeiter bei einem Bauunternehmer
09/2000   .   08/2002   Weiterbildung zum Hochbautechniker und Maurermeister, Fachhochschulereifeabschluss
09/2002   .   02/2012   Bautechniker im Bauamt einer Stadtverwaltung
03/2012   .   dato        Bauamtsleitung in der selbigen


Im Jahr 2009 absolvierte ich den AL I, danach den AL II-Lehrgang zum Verwaltungsfachwirt (QE 3), welchen ich 01/2012 erfolgreich abgeschlossen habe.

Nun bietet sich mir die Chance als Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe (in meinem Fall Bautechnik) bei Absolvierung einer einjährigen Lehramtsausbildung in Ansbach  an eine Berufsschule zu wechseln (Zitat aus der Merkblatt zur Ausbildung: Die Einstellung erfolgt in die Laufbahn 3. Qualifikationsebene als Fachlehrer, Eingangsbesoldung A 10 mit Aufstiegsmöglichkeiten nach A 11 und A 12.), was ich äußerst gerne machen würde.


Leider habe ich im Beamtenrecht kaum Hintergrundwissen und mir stellen sich folgende Fragen:

A.
Werden Zeiten des öffentlichen Dienstes bei der Stufenfestlegung des Eingangsamts in irgendeiner Weise berücksichtigt? Bei mir wären es bis Beginn der Lehramtsausbildung 17 Jahre Beschäftigter im Bauamt + 13 Monate Zivildienst.


B.
Als Zulassungsvoraussetzung wird eine mind. dreijährige hauptberufliche Erfahrung vorausgesetzt. Ohne die 2 Jahre der Weiterbildung zum Techniker habe ich bis zur Lehramtsausbildung dann ca. 223 Monate bzw. 18 Jahre, 7 Monate Berufserfahrung (sofern die Zeit als Techniker und Bauamtsleiter als Praxisjahre anzusehen sind, wovon ich erstmal ausgehe). Zieht man hiervon die 3 Jahre der Zulassungsvoraussetzung ab, bleiben noch 15 J, 7 Monate als "Überschuss". Finden diese bei der Eingangsamtsfeststellung eine Beachtung und wenn ja, wie?



Besten Dank im Voraus für eure Hilfe und einen schönen Abend bzw. frohe Weihnacht ;).


« Last Edit: 30.12.2018 13:57 von Admin »

Bastel

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Antw:[BY] Wechsel vom komm. TVÖD-Beschäftigten...
« Antwort #1 am: 18.12.2018 14:02 »
Bei 15 Jahren Berufserfahrung würdest du in die Stufe 7 kommen.

Houana

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Ich wurde auch nach Art. 38ff. LlbG ins Beamtenverhältnis (3. QE) übernommen und mir wurden alle mgl. Zeiten abgezogen, wie zum Bsp. meine duale Ausbildung, zwei Jahre vor meinem Studium (weil ich es als berufl. Qualifizierter ohne Abi durchgezogen habe), das Studium selbst und drei Jahre danach (hundertprozentig weiß ich es aber auch nicht mehr).
Mit Ernennungsurkunde erhältst Du aber auch einen Bescheid über die Stufenfestsetzung und den Beginn der Jubiläumsdienstzeit. Lass dir doch mal vom entspr. Personalamt einen geben, das sollte doch drin sein?

Houana

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Es kommt übrigens nicht mehr darauf an, ob die Zeiten im öD gesammelt wurde, sondern eher ob sie der förderlich für die Fachlaufbahn waren/sind.

Pl4C3b0

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Danke für eure Antworten.

Kann mir denn jemand die konkrete Rechtsgrundlage nennen, in welcher geregelt ist, welche Zeiten für die Stufenermittlung herangezogen werden?

Gerda Schwäbel

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Geregelt ist das in Artikel 31 BayBesG.