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Eingruppierung SB Versicherungen, Schiedsstellen, Schöffen sowie Beteiligungen

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Lars73:
Was Strand denn genau im Antrag?

Welcher Kommentar ist das?

Man muss die Bezahlung verlangen und nicht eine Eingruppierung. Ich hoffe es war nicht die Rede von Höhergruppierung in die E7. Auch wäre hilfsweise noch die Bezahlung nach E6 zu fordern.

Kaiser80:
Also der Kommentar würde mich auch interssieren...

Meine "Zweifel" hinsichtlich der gvFk hättest du durchaus ausgeräumt, sL mag ich jedoch nicht erkennen.
Aber es ist so wie die Vorposter schrieben: Du musst (konkret: Höhe, Zeitraum) ein Entgelt/Bezahlung einfordern und keine Eingruppierung begehren.

Vllt. kannst du den Inhalt deines Antrags mal posten? Wenn der Inhalt wie hier von dir beschrieben ist sieht es eher mau aus.

Lars73:
Würde -nach der bisherigen Schilderung- zwar auch die Voraussetzungen für die E6 (nicht aber E7) für erfüllt ansehen. Es bleibt aber die Frage ob es eine Überleitung E5 ohne Antrag nach Entgeltordnung ist. Dann besteht ggf. kein Anspruch auf E6 ohne Änderung der Tätigkeit. Es kommt also auf die wirksamme Übertragung der geänderten Aufgaben an.

Spid:

--- Zitat von: Lars73 am 18.12.2018 14:29 ---Was Strand denn genau im Antrag?

Welcher Kommentar ist das?

Man muss die Bezahlung verlangen und nicht eine Eingruppierung. Ich hoffe es war nicht die Rede von Höhergruppierung in die E7. Auch wäre hilfsweise noch die Bezahlung nach E6 zu fordern.

--- End quote ---

Haufe. Wir hatten ja schon im alten Forum festgestellt, daß die dort vertretene Auffassung der BAG-Rechtsprechung widerspricht. Ich bin aber weiterhin der Auffassung BAG schlägt Haufe.

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