Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Bildungsurlaub
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lowsounder:
Moin,
können die Kosten eines Bildungsurlaubs von dem AG übernommen werden im öffentlichen Dienst? Wenn zum Beispiel der Bildungsurlaub der Ausübung des Dienstes dienlich ist?
Lars73:
Für einen Bildungsurlaub grundsätzlich nicht. Soweit der Arbeitgeber darin eine Qualifizieurngsmaßnahme sieht kann er die Kosten tragen. (Es ist grundsätzlich möglich auch als Bildiungsurlaub beworbene Veranstaltungen als Fortbildung etc. zu besuchen.) Lediglich dienlich wird dem Arbeitgeber meist nicht reichen. Siehe § 5 TV-L zur Qualifizierung.
immerso:
Besteht eigentlich Anspruch auf den Bildungsurlaub bei ruhendem Arbeitsverhältnis?
Bestünde in dem Fall dann nicht ein Abgeltungsanspruch wie bei normalem Urlaub, ggf. zum Kündigungszeitpunkt?
Spid:
Der TV-L trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
Lars73:
Welches Landesgesetz findet Anwendung? Ein Abgeltungsanspruch besteht nicht. Auch wird im ruhenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich kein Anspruch bestehen.
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