Vielen Dank für Deine Antwort Kaiser80,
die Ausschlussfrist nach § 37 habe ich natürlich beachtet, weshalb ich bereits im Juni den entsprechenden Antrag gestellt habe.
Natürlich ist es fraglich, ob die selbstständigen Tätigkeiten erfüllt sind, weshalb ich meine eigene Einschätzung auch hier zur Diskussion gestellt habe.
Bei der Frage, ob eine Vielseitigkeit der Fachkenntnisse vorliegt und damit zumindest die Voraussetzungen für die EG 6 bin ich mir aber durchaus sicher. Allein die Rechtsgebiete gehen stark auseinander und hierbei sind nicht nur oberflächliche Kenntnisse derer verlangt. Darüber hinaus benötige ich zur Ausübung meiner Tätigkeit zwingend gute EDV- sowie Buchhaltungskenntnisse. Zudem möchte ich die Bearbeitung des Beteiligungsmanagement nochmal erwähnen, welche vor allem ein nicht nur oberflächliches Wissen im Bereich des Controllings verlangen. M.E. hat dies nichts mit einer wohlwollenden Betrachtung zu tun, denn bereits 12 II S. 3 TVöD-V regelt, dass ggf. eine Betrachtung mehrere Arbeitsvorgänge notwendig wird, wenn hierdurch eine Anforderung wie die "Vielseitigkeit der Fachkenntnisse" festgestellt werden kann.