Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung

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Spid:
Da eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt ist, kommt es aber zudem auf die mindestens implizite Zustimmung des AN zur Tätigkeitsänderung an. Diese kann durchaus durch das Ausüben der geänderten Tätigkeit erfolgen.

was_guckst_du:
...normative Kraft des Faktischen...  ;)

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