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§ 14 TVÖD höherwertige Tätigkeiten

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enjoylife85:
Hallo zusammen,

ich bin stellv. Teamleiter in E9a und soll nun die Aufgaben der Teamleitung in E9c komplett für die Dauer der Elternzeit übernehmen.
Die Personalabteilung lehnt eine Zulage nach 14 TVÖD mit der Begründung ab, dass eine Übertragung nicht möglich sei, da ich die Voraussetzungen für die "3. QE" nicht habe (kein BL ll, noch keine 20 Jahre).
Ist dies so korrekt, sprich ist die Übertragung nur innerhalb einer QE möglich?
Viele Grüße

Spid:
Die Übertragung von auszuübenden Tätigkeiten ist kein Regelungsgegenstand des TVÖD. Der AG legt selbst fest, welche Aufgaben er übertragen möchte.

enjoylife85:
Hallo Spid,

danke für deine Antwort.
Sprich jede Behörde kann selbst entscheiden wie sie die Aufgabenübertragung regelt und unter welchen Voraussetzungen?

Spid:
Ja. Wenn der AG die Aufgaben nicht überträgt, sind sie aber auch nicht auszuüben.

enjoylife85:
Ok verstehe. Weist mich meine Abteilungsleitung allerdings an, dass ich die Aufgaben übernehmen soll,  kann die Personalabteilung sich nicht mehr verweigern den entsprechenden Differenzbetrag als Zulage zu zahlen? Wer hat hier eigentlich das letzte Wort wenn es keine wirkliche gesetzliche Regelung dafür gibt?

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