Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
§ 14 TVÖD höherwertige Tätigkeiten
Spid:
Warum sollte es eine gesetzliche Regelung geben, wie sich AG intern zu organisieren hätten? Regelmäßig beschränken öffentliche AG den Kreis derer, die in ihrem Namen Aufgaben übertragen dürfen. Die Zulage setzt die wirksame Übertragung der Tätigkeit voraus, es bedarf also eines dazu Befugten.
MoinMoin:
Und das kann, muss aber nicht, die Abteilungsleitung sein.
Hier ist eine einfache Rückfrage bei der PAbteilung nützlich.
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