Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Fortbildungen und Dienstreisen; Anrechnung Fahrzeit als Arbeitszeit
Spid:
Der TVÖD trifft naheliegenderweise keine Regelung zur Ablehnung von Dienstreisen durch den AG.
Lars73:
Die Ablehnung des Arbeitgebers ist zulässig und für einen öffentlichen Arbeitgeber auch haushaltsrechtlich geboten soweit nicht als Selbstfahrer tatsächlich Arbeitszeit vorliegt. Die Anrechnung der Arbeitszeit bis 10 h ändert daran nichts.
Organisator:
@personalFW
Rechtsgrundlage ist hier Der § 44 (2) TVöD BT-V. Diese bedeutet sinngemäß, dass die Arbeitszeit am auswärtigen Geschäftsort und die Reisezeit berücksichtigt wird (bis maximal zur regelmäßigen Arbeitszeit).
Darüberhinausgehende Anrechnungen von Reisezeiten auf die Arbeitszeit kann der Arbeitegeber nach eigenem Ermessen festlegen. Muss es aber auch nicht.
Spid:
Nur dann, wenn für den TE der BT-V gilt - eine Frage, die zwar gestellt, aber nicht beantwortet wurde.
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