Autor Thema: Kündigungsfrist/Beschäftigungszeit  (Read 4115 times)

snipped

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Kündigungsfrist/Beschäftigungszeit
« am: 20.12.2018 08:22 »
Guten Tag,

kurze Fakten:

dreijährige Ausbildung 2012-2015
-> anschließend übernommen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende, weil Ausbildungsverhältnis keine Beschäftigungszeit ist, da kein Arbeitsverhältnis im Sinne des §34 ?

oder Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende, weil die Ausbildung doch angerechnet wird ?


Vielen Dank schon jetzt für eure Kommentare.
« Last Edit: 20.12.2018 09:13 von snipped »

Lars73

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Antw:Kündigungsfrist/Beschäftigungszeit
« Antwort #1 am: 20.12.2018 09:59 »
Die Ausbildungszeit zählt nicht als Beschäftigungszeit im Sinne des § 34 TVöD. (Also 6 Wochen zum Quartalsende.)