Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Kündigungsfrist/Beschäftigungszeit

(1/1)

snipped:
Guten Tag,

kurze Fakten:

dreijährige Ausbildung 2012-2015
-> anschließend übernommen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende, weil Ausbildungsverhältnis keine Beschäftigungszeit ist, da kein Arbeitsverhältnis im Sinne des §34 ?

oder Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende, weil die Ausbildung doch angerechnet wird ?


Vielen Dank schon jetzt für eure Kommentare.

Lars73:
Die Ausbildungszeit zählt nicht als Beschäftigungszeit im Sinne des § 34 TVöD. (Also 6 Wochen zum Quartalsende.)

Navigation

[0] Message Index

Go to full version