Wechsel vom TV-L zu TVöD Bund

Begonnen von JC83, 22.12.2018 17:47

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JC83

Folgende Konstellation:
MA wechselt ohne Unterbrechung vom TV-L E10 St.3 in den Geltungsbereich TVöD Bund in eine E10-Stelle.
Sind die erworbenen Stufen aus dem TV-L anzuerkennen?

Spid

Handelt es sich um einen AG-Wechsel?

JC83


Spid

Dann ist es eine simple Einstellung, Anspruch besteht nur auf Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. mindestens drei Jahren.

JC83

Zitat von: Spid in 22.12.2018 19:27
Dann ist es eine simple Einstellung, Anspruch besteht nur auf Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. mindestens drei Jahren.

Liegt bei einer vorherigen E10-Stelle einschlägige BE vor, wenn die neue Stelle auch EG10 ist?

Spid

Einschlägige Berufserfahrung liegt dann vor, wenn die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird.