Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Erster Arbeitsvertrag

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fritzchen123:
Hallo zusammen,

ich werde nun mein erstes Beschäftigtenverhältnis antreten und habe dementsprechend auch meinen ersten Arbeitsvertrag erhalten. Ich war überrascht, dass dieser "nur" 3 Seiten umfasst und oft keine genauen Angaben gemacht wurden, sondern vor allen Dingen auf den Tarifvertrag des TvöD-Bund verwiesen wurde, wo allerdings auch variable Angaben vorliegen.
Aus diesem Grund hoffe ich, dass mir hier ein paar "alte Hasen" bzw. erfahrene Mitglieder helfen können.
Es geht vor allen Dingen um:

1. Wie werden Überstunden behandelt? Werden diese ausgezahlt oder kann man sie sich als zusätzliche Urlaubstage zusammensparen?
2. Wo ist geregelt ob es Gleitzeit oder die Möglichkeit zu Homeoffice gibt? Oder wird so etwas dann noch einmal persönlich abgesprochen und schriftlich festgehalten?

Ich weiß leider nicht, ob solche Dinge tatsächlich im Arbeitsvertrag festgehalten werden müssen, bitte habt Nachsicht mit mir.

Liebe Grüße

fritzchen

Spid:
Beides ist häufig Regelungsgegenstand von Betriebs-/Dienstvereinbarungen.

fritzchen123:
Danke spid!
Bedeutet dies, dass ich das mit meinem Arbeitgeber dann noch einmal persönlich abspreche oder sollten diese Vereinbarungen irgendwo öffentlich/intern zugänglich sein?

Spid:
Diese Vereinbarungen werden zwischen AG und BR/PR geschlossen und sind intern verfügbar.

Kat:
Dienstvereinbarungen müssen selbstverständlich den Mitarbeitern zugänglich sein. DAs sind ja Vereinbarungen, die zwischen Dienststelle und Personalrat getroffen wurden für alle Mitarbeiter der Dienststelle.

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