Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Erster Arbeitsvertrag

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lowsounder:
3?? Ich hab lediglich 1 A4 Seite, einseitig bedruckt bekommen :D

Spid:
Kommt ja darauf an, was man sonst noch so regeln möchte im Arbeitsvertrag: die unbedingte Geltung von Tarifergebnissen auch dann, wenn diese nur für tarifgebundene AN gelten sollen, Konkretisierung des Anspruchs aus §5 TVÖD, Regelungen nach §44 Abs. 3 BT-V...

blacksoldier:
Bei mir waren es auch nur 2 Seiten, bei einer oberen Bundesbehörde. Vor allem war wichtig Eingruppierung, Dienstort und Beginn. Und Hinweis auf Regelungen des TvÖD Bund.

Alles andere wurde in der Abteilung  bzw. Behörde lokal geklärt und abgesprochen. Die Möglichkeiten zu Homeoffice und Gleitzeit wurden jedoch im finalen Vorstellungsgespräch seitens der Behörde vorgestellt.

MoinMoin:
Kleiner Tipp für die Zukunft
Ein Vorstellungsgespräch ist nicht einseitig. Auch der AG darf sich vorstellen und man sollte sich nicht scheuen solche Fragen dort zu stellen.
Und bevor man den Vertrag unterschreibt, kann man auch bei dem zukünftigen AG nachfragen, wenn es um diese „Kleinigkeiten“ geht.

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