Autor Thema: Erster Arbeitsvertrag  (Read 4342 times)

fritzchen123

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Erster Arbeitsvertrag
« am: 20.12.2018 10:20 »
Hallo zusammen,

ich werde nun mein erstes Beschäftigtenverhältnis antreten und habe dementsprechend auch meinen ersten Arbeitsvertrag erhalten. Ich war überrascht, dass dieser "nur" 3 Seiten umfasst und oft keine genauen Angaben gemacht wurden, sondern vor allen Dingen auf den Tarifvertrag des TvöD-Bund verwiesen wurde, wo allerdings auch variable Angaben vorliegen.
Aus diesem Grund hoffe ich, dass mir hier ein paar "alte Hasen" bzw. erfahrene Mitglieder helfen können.
Es geht vor allen Dingen um:

1. Wie werden Überstunden behandelt? Werden diese ausgezahlt oder kann man sie sich als zusätzliche Urlaubstage zusammensparen?
2. Wo ist geregelt ob es Gleitzeit oder die Möglichkeit zu Homeoffice gibt? Oder wird so etwas dann noch einmal persönlich abgesprochen und schriftlich festgehalten?

Ich weiß leider nicht, ob solche Dinge tatsächlich im Arbeitsvertrag festgehalten werden müssen, bitte habt Nachsicht mit mir.

Liebe Grüße

fritzchen

Spid

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Antw:Erster Arbeitsvertrag
« Antwort #1 am: 20.12.2018 10:22 »
Beides ist häufig Regelungsgegenstand von Betriebs-/Dienstvereinbarungen.

fritzchen123

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Antw:Erster Arbeitsvertrag
« Antwort #2 am: 20.12.2018 10:34 »
Danke spid!
Bedeutet dies, dass ich das mit meinem Arbeitgeber dann noch einmal persönlich abspreche oder sollten diese Vereinbarungen irgendwo öffentlich/intern zugänglich sein?

Spid

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Antw:Erster Arbeitsvertrag
« Antwort #3 am: 20.12.2018 10:36 »
Diese Vereinbarungen werden zwischen AG und BR/PR geschlossen und sind intern verfügbar.

Kat

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Antw:Erster Arbeitsvertrag
« Antwort #4 am: 20.12.2018 10:37 »
Dienstvereinbarungen müssen selbstverständlich den Mitarbeitern zugänglich sein. DAs sind ja Vereinbarungen, die zwischen Dienststelle und Personalrat getroffen wurden für alle Mitarbeiter der Dienststelle.

lowsounder

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Antw:Erster Arbeitsvertrag
« Antwort #5 am: 20.12.2018 10:57 »
3?? Ich hab lediglich 1 A4 Seite, einseitig bedruckt bekommen :D

Spid

  • Gast
Antw:Erster Arbeitsvertrag
« Antwort #6 am: 20.12.2018 11:19 »
Kommt ja darauf an, was man sonst noch so regeln möchte im Arbeitsvertrag: die unbedingte Geltung von Tarifergebnissen auch dann, wenn diese nur für tarifgebundene AN gelten sollen, Konkretisierung des Anspruchs aus §5 TVÖD, Regelungen nach §44 Abs. 3 BT-V...

blacksoldier

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Antw:Erster Arbeitsvertrag
« Antwort #7 am: 20.12.2018 11:59 »
Bei mir waren es auch nur 2 Seiten, bei einer oberen Bundesbehörde. Vor allem war wichtig Eingruppierung, Dienstort und Beginn. Und Hinweis auf Regelungen des TvÖD Bund.

Alles andere wurde in der Abteilung  bzw. Behörde lokal geklärt und abgesprochen. Die Möglichkeiten zu Homeoffice und Gleitzeit wurden jedoch im finalen Vorstellungsgespräch seitens der Behörde vorgestellt.

MoinMoin

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Antw:Erster Arbeitsvertrag
« Antwort #8 am: 21.12.2018 06:47 »
Kleiner Tipp für die Zukunft
Ein Vorstellungsgespräch ist nicht einseitig. Auch der AG darf sich vorstellen und man sollte sich nicht scheuen solche Fragen dort zu stellen.
Und bevor man den Vertrag unterschreibt, kann man auch bei dem zukünftigen AG nachfragen, wenn es um diese „Kleinigkeiten“ geht.