Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel von TV-L in AT-Vertrag ?
Wastelandwarrior:
Also die meisten AT-Verträge haben natürlich eine Bezugnahmeklausel und regeln nur das Gehalt/Überstunden anders als im TV-L... Ein Vertrag, inhaltlich alles regelt wie im TV-L außer die beiden genannten Sachen, unterschriebt man sofort. :-)
marco.berlin:
Mal aus reinem Interesse so die Frage, wann aus bisherigen Erfahrungen denn der AG solche AT-Verträge abschließen würde? Wohl doch nicht bei „jedem“ x-beliebigen Tarifbeschäftigten oder potentiellen Mitarbeiter, sondern doch nur bei nachweislichen „Mangelberufen“ oder wenn... Tja wann eigentlich?
Lars73:
Solche Verträge sind üblich für Aufgaben die höher als E15 zu bewerten sind. Z.B die frühere BAT I. Sowie noch höhere Leitungspositionen im Bereich wo Beamte B2 oder mehr erhalten würden.
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