Autor Thema: Wechsel von TV-L in AT-Vertrag ?  (Read 4513 times)

oliklaus

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Wechsel von TV-L in AT-Vertrag ?
« am: 20.12.2018 15:44 »
Hallo in die Runde,

ich habe eine Bitte/Frage. Mir wurde angeboten in einen AT-Vertrag zu wechseln. Ich bin seit 22 Jahren im öffentlichen Dienst und würde gerne wissen, welche Vor- und Nachteile dies mit sich bringt.

Unabhängig der Vergütung geht es mir um Kündigungsschutz, Zulagen, Krankengeld usw.

Gibt es hierzu Tipps, Ratschläge oder Hinweise wo ich die Unterschiede finden kann?

vorab vielen Dank

Spid

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Antw:Wechsel von TV-L in AT-Vertrag ?
« Antwort #1 am: 20.12.2018 15:47 »
Der außertarifliche Vertrag bietet die Vor- und Nachteile gegenüber den tariflichen Regelungen, die die ihn schließenden Parteien in ihm vereinbaren.

MoinMoin

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Antw:Wechsel von TV-L in AT-Vertrag ?
« Antwort #2 am: 21.12.2018 06:29 »
Vorteil man ist auf sich alleine gestellt.
Nachteil man ist auf sich alleine gestellt.

Die tariflichen Regelungen verbessern in der Regel das gesetzliche Mindestmaß.
Alles was du im AT Vertrag nicht regelst ist nicht da.
Zulage gibbet nicht.
Überstunden gibbet nicht.
Urlaub 20Tage, bei 5Tagewoche.
Automatische Lohnerhöhung ...
Also schau dir das Tarifwerk an und marker dir die Dingean, die du auch haben willst.

JC83

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Antw:Wechsel von TV-L in AT-Vertrag ?
« Antwort #3 am: 21.12.2018 07:05 »
In welcher EG bist du derzeit?

öfföff

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Antw:Wechsel von TV-L in AT-Vertrag ?
« Antwort #4 am: 24.12.2018 04:53 »
Sag halt du willst alle Bestimmungen des TVL plus AT Lohnzulage ;-)

Wastelandwarrior

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Antw:Wechsel von TV-L in AT-Vertrag ?
« Antwort #5 am: 07.01.2019 12:03 »
Also die meisten AT-Verträge haben natürlich eine Bezugnahmeklausel und regeln nur das Gehalt/Überstunden anders als im TV-L... Ein Vertrag, inhaltlich alles regelt wie im TV-L außer die beiden genannten Sachen, unterschriebt man sofort. :-)

marco.berlin

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Antw:Wechsel von TV-L in AT-Vertrag ?
« Antwort #6 am: 08.01.2019 21:54 »
Mal aus reinem Interesse so die Frage, wann aus bisherigen Erfahrungen denn der AG solche AT-Verträge abschließen würde? Wohl doch nicht bei „jedem“ x-beliebigen Tarifbeschäftigten oder potentiellen Mitarbeiter, sondern doch nur bei nachweislichen „Mangelberufen“ oder wenn... Tja wann eigentlich?

Lars73

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Antw:Wechsel von TV-L in AT-Vertrag ?
« Antwort #7 am: 09.01.2019 06:19 »
Solche Verträge sind üblich für Aufgaben die höher als E15 zu bewerten sind. Z.B die frühere BAT I. Sowie noch höhere Leitungspositionen im Bereich wo Beamte B2 oder mehr erhalten würden.