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Überzahlung und Gehaltsverrechnung

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Spartanburger:
Hallo zusammen,

ich habe im letzten Monat zu viel Gehalt bekommen und das auch gleich mitgeteilt. Nun wurde mein aktuelles Gehalt um den zu viel gezahlten Betrag reduziert. Mit mir gesprochen hat niemand.

Dass ich das Geld zurückzahle ist unstrittig, aber ich frage mich, ob das einfach so (und durch diese Reduzierung) gemacht werden darf. Gibts da einen Passus im TV-L?

Danke schon vorab für eure Antworten

Spid:
Dazu bedarf es keiner tariflichen Regelung, da das Aufrechnen von Ansprüchen grundsätzlich zulässig ist, sofern die Pfändungsfreigrenzen beachtet werden.

Spartanburger:
Ah ok, das wurden sie vermutlich bei mir  nicht.
In meinem Fall liegt die Pfändunsggrenze bei rund 1800 EUR netto (2 unterhaltspflichtige Personen). Das normale Nettogehalt ist mit 1760 EUR knapp darunter. Mir wurden hier knapp 750 EUR gekürzt, sodass ich nun rund 1000 EUR ausgezahlt bekomme.

Das ist dann nicht korrekt gewesen, oder verstehe ich das falsch?

(Das Geld ist ja da, darum geht es mir nicht. Mich interessiert das einfach nur...)

Spid:
Wenn tatsächlich die Pfändungsfreigrenzen nicht beachtet wurden, hat der AG gegen das Aufrechnungsverbot nach §394 S. 1 BGB verstoßen.

Spartanburger:
Die Zahlen sind von mir nur auf Zehner gerundet. Das ist genau so abgelaufen.

Mich hat eigentlich nur gestört, dass man "vollendete" Tatsachen schafft ohne die AN wenigstens per Email oder Telefon zu informieren und jetzt eigentlich keine Möglichkeit mehr besteht, vor Jahresende noch etwas zu klären. Ist ja niemand mehr da.

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