Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Überzahlung und Gehaltsverrechnung
Spid:
Wenn Dir durch die Unterzahlung ein Schaden (Rücklastschrift, Überziehungszinsen, Mahngebühren) entstehen sollte, besteht die Möglichkeit, Schadensersatz gegen den AG geltend zu machen.
Spartanburger:
Vielen Dank für die Antworten.
Das ist zum Glück alles für mich nicht relevant :-)
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