Autor Thema: Überzahlung und Gehaltsverrechnung  (Read 3186 times)

Spartanburger

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Überzahlung und Gehaltsverrechnung
« am: 21.12.2018 18:20 »
Hallo zusammen,

ich habe im letzten Monat zu viel Gehalt bekommen und das auch gleich mitgeteilt. Nun wurde mein aktuelles Gehalt um den zu viel gezahlten Betrag reduziert. Mit mir gesprochen hat niemand.

Dass ich das Geld zurückzahle ist unstrittig, aber ich frage mich, ob das einfach so (und durch diese Reduzierung) gemacht werden darf. Gibts da einen Passus im TV-L?

Danke schon vorab für eure Antworten

Spid

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Antw:Überzahlung und Gehaltsverrechnung
« Antwort #1 am: 21.12.2018 18:59 »
Dazu bedarf es keiner tariflichen Regelung, da das Aufrechnen von Ansprüchen grundsätzlich zulässig ist, sofern die Pfändungsfreigrenzen beachtet werden.

Spartanburger

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Antw:Überzahlung und Gehaltsverrechnung
« Antwort #2 am: 21.12.2018 19:08 »
Ah ok, das wurden sie vermutlich bei mir  nicht.
In meinem Fall liegt die Pfändunsggrenze bei rund 1800 EUR netto (2 unterhaltspflichtige Personen). Das normale Nettogehalt ist mit 1760 EUR knapp darunter. Mir wurden hier knapp 750 EUR gekürzt, sodass ich nun rund 1000 EUR ausgezahlt bekomme.

Das ist dann nicht korrekt gewesen, oder verstehe ich das falsch?

(Das Geld ist ja da, darum geht es mir nicht. Mich interessiert das einfach nur...)

Spid

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Antw:Überzahlung und Gehaltsverrechnung
« Antwort #3 am: 21.12.2018 19:26 »
Wenn tatsächlich die Pfändungsfreigrenzen nicht beachtet wurden, hat der AG gegen das Aufrechnungsverbot nach §394 S. 1 BGB verstoßen.

Spartanburger

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Antw:Überzahlung und Gehaltsverrechnung
« Antwort #4 am: 21.12.2018 19:36 »
Die Zahlen sind von mir nur auf Zehner gerundet. Das ist genau so abgelaufen.

Mich hat eigentlich nur gestört, dass man "vollendete" Tatsachen schafft ohne die AN wenigstens per Email oder Telefon zu informieren und jetzt eigentlich keine Möglichkeit mehr besteht, vor Jahresende noch etwas zu klären. Ist ja niemand mehr da.


Spid

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Antw:Überzahlung und Gehaltsverrechnung
« Antwort #5 am: 21.12.2018 21:21 »
Wenn Dir durch die Unterzahlung ein Schaden (Rücklastschrift, Überziehungszinsen, Mahngebühren) entstehen sollte, besteht die Möglichkeit, Schadensersatz gegen den AG geltend zu machen.
« Last Edit: 21.12.2018 21:24 von Spid »

Spartanburger

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Antw:Überzahlung und Gehaltsverrechnung
« Antwort #6 am: 22.12.2018 14:56 »
Vielen Dank für die Antworten.
Das ist zum Glück alles für mich nicht relevant :-)