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Stufenlaufzeitverkürzung

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Sascha92:
Hallo,
wenn ich einen Antrag auf Verkürzung der Stufenlaufzeit gestellt habe, bereits im September, aber erst im Januar darüber entschieden wird ob meinem Antrag stattgegeben wird, ab wann steht mir bei der Zusage die höhere Stufe zu?
Ab Monat der Zusage oder ab Antragsstellung?

Spid:
Der AG entscheidet über die Anwendung dieses Instruments insgesamt und somit auch über den Zeitpunkt, zu dem er es anwendet. Ein Antrag ist dafür unbeachtlich.

Sascha92:
Ok. Ich hatte mal gehört das man bis zu 6 Monate Rückwirkend die Zahlung erhalten könnte.

Spid:
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen nach 6 Monaten, wenn sie nicht geltend gemacht wurden. Da Dir aber nur zusteht, was der AG aufgrund der Kann-Regelung zugesteht, sehe ich keinen Zusammenhang.

Sascha92:
Und wo ist das mit den 6 Monaten im Gesetz geregelt?

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