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Stufenlaufzeitverkürzung

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Spid:
Es gibt kein Gesetz das derlei regelt.

MoinMoin:
Och Spid, sei doch nicht so gemein.  ;D

§37 TvÖD
Da wird geregelt, dass der AG und der AN nicht länger als 6 Monate rückwirkend Geld was einem Zusteht einfordern kann.
Das schützt zum Beispiel den AN davor, dass er Jahrzehnte lange Überzahlung wegen eines Eingruppierungungsirrtums zurückzahlen muss.

In deinem Fall irrelevant, da dein Antrag kein Antrag ist und du kein Recht auf irgendwelche Stufenlaufzeitverkürzung hast.
Du hast nur den AG daruaf hingewiesen, dass du so etwas gerne hättest, mehr nicht.
Ob und wann der AG so nett ist dir das zu zahlen, entscheidet allein der AG.

nichts_tun:

--- Zitat von: Spid am 21.12.2018 23:43 ---Es gibt kein Gesetz das derlei regelt.

--- End quote ---

Kürzlich sprach ich mit einem weitläufig Bekannten, der in einer Personalabteilung arbeitet, der auch ständig vom "Gesetz" erzählte und den Tarifvertrag meinte.

Skedee Wedee:

--- Zitat von: nichts_tun am 22.12.2018 14:17 ---Kürzlich sprach ich mit einem weitläufig Bekannten, der in einer Personalabteilung arbeitet, der auch ständig vom "Gesetz" erzählte und den Tarifvertrag meinte.

--- End quote ---

Nun, wenn der weitläufig Bekannte nicht den Unterschied zwischen einem Gesetz und einem Tarifvertrag kennt, dann ist er möglicherweise in der Personalabteilung fehl am Platze.  8)

nichts_tun:
Das ist durchaus nicht von der Hand zu weisen.

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