Autor Thema: Stufenlaufzeitverkürzung  (Read 35730 times)

Sascha92

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Stufenlaufzeitverkürzung
« am: 21.12.2018 23:11 »
Hallo,
wenn ich einen Antrag auf Verkürzung der Stufenlaufzeit gestellt habe, bereits im September, aber erst im Januar darüber entschieden wird ob meinem Antrag stattgegeben wird, ab wann steht mir bei der Zusage die höhere Stufe zu?
Ab Monat der Zusage oder ab Antragsstellung?

Spid

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #1 am: 21.12.2018 23:17 »
Der AG entscheidet über die Anwendung dieses Instruments insgesamt und somit auch über den Zeitpunkt, zu dem er es anwendet. Ein Antrag ist dafür unbeachtlich.

Sascha92

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #2 am: 21.12.2018 23:25 »
Ok. Ich hatte mal gehört das man bis zu 6 Monate Rückwirkend die Zahlung erhalten könnte.

Spid

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #3 am: 21.12.2018 23:40 »
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen nach 6 Monaten, wenn sie nicht geltend gemacht wurden. Da Dir aber nur zusteht, was der AG aufgrund der Kann-Regelung zugesteht, sehe ich keinen Zusammenhang.

Sascha92

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #4 am: 21.12.2018 23:42 »
Und wo ist das mit den 6 Monaten im Gesetz geregelt?

Spid

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #5 am: 21.12.2018 23:43 »
Es gibt kein Gesetz das derlei regelt.

MoinMoin

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #6 am: 22.12.2018 08:22 »
Och Spid, sei doch nicht so gemein.  ;D

§37 TvÖD
Da wird geregelt, dass der AG und der AN nicht länger als 6 Monate rückwirkend Geld was einem Zusteht einfordern kann.
Das schützt zum Beispiel den AN davor, dass er Jahrzehnte lange Überzahlung wegen eines Eingruppierungungsirrtums zurückzahlen muss.

In deinem Fall irrelevant, da dein Antrag kein Antrag ist und du kein Recht auf irgendwelche Stufenlaufzeitverkürzung hast.
Du hast nur den AG daruaf hingewiesen, dass du so etwas gerne hättest, mehr nicht.
Ob und wann der AG so nett ist dir das zu zahlen, entscheidet allein der AG.

nichts_tun

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #7 am: 22.12.2018 14:17 »
Es gibt kein Gesetz das derlei regelt.

Kürzlich sprach ich mit einem weitläufig Bekannten, der in einer Personalabteilung arbeitet, der auch ständig vom "Gesetz" erzählte und den Tarifvertrag meinte.


Skedee Wedee

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #8 am: 22.12.2018 19:22 »
Kürzlich sprach ich mit einem weitläufig Bekannten, der in einer Personalabteilung arbeitet, der auch ständig vom "Gesetz" erzählte und den Tarifvertrag meinte.

Nun, wenn der weitläufig Bekannte nicht den Unterschied zwischen einem Gesetz und einem Tarifvertrag kennt, dann ist er möglicherweise in der Personalabteilung fehl am Platze.  8)

nichts_tun

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #9 am: 22.12.2018 21:08 »
Das ist durchaus nicht von der Hand zu weisen.

Kryne

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #10 am: 03.01.2019 11:14 »
Darf ich fragen wie du diesen (wohl formlosen) Antrag begründet hast und in welcher Stufe du bist, wann du regulär aufsteigen würdest und in welche du nun möchtest ? Bzw. hast du schon eine Antwort auf deinen Antrag erhalten ?

Mein Chef hat mir empfohlen bzw. mich ermutigt auch einen Antrag zu stellen, da er mit meiner Arbeit mehr als zufrieden ist und er der Meinung ist ich würde für meine Arbeit sowieso zu wenig Geld bekommen.

Bei mir ist es so, dass ich im Juli regulär in die 3 kommen würde, nun frage ich mich ob ich einen Sprung direkt in die 4 versuchen sollte, immerhin mit Rückendeckung vom direkten Vorgesetzten.

Kaiser80

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #11 am: 03.01.2019 11:27 »
Gerade die Verantwortlichen in den Kommunen mit" alt""eingesessenem" Personal scheuen doch das Instrument der Stufenlaufzeitverkürzung. Man müsste ja (OT bei uns) "erstmal definieren was überhaupt Durchschnitt ist. Das ist ja noch schweriger als bei der LOB".

Ein Trauerspiel...

MoinMoin

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #12 am: 03.01.2019 11:33 »
Darf ich fragen wie du diesen (wohl formlosen) Antrag begründet hast und in welcher Stufe du bist, wann du regulär aufsteigen würdest und in welche du nun möchtest ? Bzw. hast du schon eine Antwort auf deinen Antrag erhalten ?
Darlegen, dass du die fehlende Ausnutzung der tarfilichen Möglichkeiten als eine fehlende Wertschätzung deiner Tätigkeiten ansiehst.
Darlegen warum du ein solch toller Hecht bist.
Darlegen, das du wechseln würdest und schon erste Gespräche geführt hast, aber natürlich aus verschwiegenheitsgründen keine konkreten Angebote schriftlich vorlgen kannst (die perversen aus der Personalabteilung wollen ja manchmal tatsächlich unterschriftsreife AV sehen, bevor sie glauben, dass man gehen könnte, nur dann ist es halt zu spät)
Das schreibst du nieder, dein Chef, bestätigte diese Dinge und garniert es noch mit einer Einschätzung seinerseits (also Bauchpinslerei, was du doch für eine tolle und wichtige Arbeitskraft bist und das er es sehr ernst nimmt, dass du gehen könntest und dass er deswegen vorschlägt das du entsprechende Zulagen bekommst, sofern du IT/Ing bist).

Stufenlaufzeitverkürzung ist da nicht das richtige Mittel, da es erst ab Stufe 3 geht, du schon ne Zeit in dieser Stufe tätig bist  und dann auch nur, wenn du überdurchschnittlich bist.


Hain

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #13 am: 03.01.2019 14:06 »
Moin,
Gerade die Verantwortlichen in den Kommunen mit" alt""eingesessenem" Personal scheuen doch das Instrument der Stufenlaufzeitverkürzung. Man müsste ja (OT bei uns) "erstmal definieren was überhaupt Durchschnitt ist. Das ist ja noch schweriger als bei der LOB".

Ein Trauerspiel...

dafür, dass man eine überdurchschnittliche Leistung würdigen möchte, muss man wissen, was die durchschnittliche Leistung ist. Was ist daran falsch?

Grüße
Hain

BAT

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #14 am: 03.01.2019 14:29 »
Das Falsche im TVÖD sind die vielen Stufen überhaupt. Zwei würden reichen, die erste als eine Art Probezeit mit 6 oder 12 Monaten und dann die Endstufe.

Auch mit Stufenlaufzeitverkürzung wird man immer noch verarscht...