Autor Thema: Befristete Zulage auf Daueraufgaben  (Read 5490 times)

SO

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Befristete Zulage auf Daueraufgaben
« am: 22.12.2018 07:48 »
Guten Morgen,

ich bin neu hier und hatte zu meinem Problem keinen Erfolg bei der Suche. Daher öffne ich ein neues Thema und hoffe, Jemand kann mir helfen.

Ich habe grundlegend eine Dauerstelle E10 als Angestellte im öD. Seit 2010 hat meine Dienststelle wegen VZK-Begrenzung Probleme, Dauerstellen auszuschreiben. Daher wurde sehr oft der Weg gewählt, befristete Projektstellen für Daueraufgaben auszuschreiben. 2010 habe ich mich auf eine solche befristete Projektstelle E11 (2 Jahre) erfolgreich beworben. Die Aufgaben waren Daueraufgaben. Hierfür erhielt ich eine Zulahe nach E11. Die Zulage wurde 2012 um weitere 2 Jahre verlängert. Ende 2013 habe ich mich auf eine befristete Projektstelle E12 (5 jahre), hinter denen ebenso Daueraufgaben stehen, erfolgreiche beworben. Die Zulage für die E12 läuft nun zum 31.12.2018 aus. Meine Vorgesetzten haben erfolglos versucht, eine Entfristung meiner Zulage bei der Personalabteilung durchzusetzen. Warum diese Entfristung nicht geht, wurde mir nicht mitgeteilt. Die Dienststelle verlängert diese Zulage nun jedoch nur für weitere 6 Monate (und das habe ich nur mündlich mitgeteilt bekommen, schriftlich SOLL es nächstes Jahr folgen...), dann läuft die Zulage einfach aus. Meine Aufgaben (stellvertretende Sachgebietsleitung in einem Bereich mit Daueraufgaben!) fallen dann jedoch nicht weg! Einen Ausweg aus dieser Lage hat die Dienststelle: ich soll mich auf eine noch zu schaffende E12-Dauerstelle auf meine jetzige Tätigkeit erneut bewerben, um eine Entfristung zu erwirken. Hierbei muss ich mich jedoch auf meine Stelle erneut einem Aufwahlverfahren stellen, bei dem nicht sicher ist, ob ich dann als Sieger daraus hervorgehe... ich habe mich ja aber bereits auf meine Aufgaben bewroben und übe sie seit 5 Jahren erfolgreich aus!

Kennt jemand dieses Problem? Zum einen frage ich mich, warum nur noch für 6 Monate verlängert wird (hierzu gibt es seitens der Dienstselle keine Aussage!) und ob ich nicht "einfach" einen Antrag auf Höhergruppierung von meiner Dauerstelle E10 zur E12 beantragen kann, da ich NICHT in einem Projekt arbeite, dass in einem halben Jahr aufhört! Außerdem stelle ich in Frage, ob eine erneute Bewerbung auf MEINE Stelle der einzige Weg ist, um diese Zulage zu entfristen.

Vielen Dank für eine Rückmeldung und allen schon mal ein frohes Weihnachtsfest!

Gruß
SO

Spid

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Antw:Befristete Zulage auf Daueraufgaben
« Antwort #1 am: 22.12.2018 08:20 »
Wenn der AG Tätigkeiten nur befristet übertragen möchte und dabei nicht ermessensfehlerhaft oder unbillig handelt, besteht nur Anspruch auf die Zulage. Stellenbesetzung und Bewerbungsverfahren sind kein Regelungsgegenstand des TV-L. Da TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, ist ein Antrag auf Höhergruppierung weder vorgesehen noch erforderlich, sondern in jeglicher Hinsicht unbeachtlich.

MoinMoin

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Antw:Befristete Zulage auf Daueraufgaben
« Antwort #2 am: 22.12.2018 08:26 »
Allerdings stellt sich die Frage, ob die Befristung der Stellen rechtmäßig ist.

SO

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Antw:Befristete Zulage auf Daueraufgaben
« Antwort #3 am: 22.12.2018 08:57 »
Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Wie und durch wen kann ich denn prüfen lassen, ob die Befristung der Stelle rechtmäßig ist?

Mir wurde damals schriftlich mitgeteilt, dass ich keine Nachteile habe, wenn ich mich als Dauerbeschäftigte auf befristete Stellen bewerbe und mir nach Ablauf der Zulage eine Weiterbeschäftigung gem. Zulage (also E12) garantiert wird. Wenn mir nun allerdings nach nunmehr über 9 Jahren jegliche Zulage gestrichen werden soll und ich dann auf eine E10-Bezahlung zurückfalle bzw. mich neu bewerben und beweisen muss, dann empfinde ich das schon als sehr großen Nachteil!

Spid

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Antw:Befristete Zulage auf Daueraufgaben
« Antwort #4 am: 22.12.2018 09:06 »
Durch ein Arbeitsgericht.

MoinMoin

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Antw:Befristete Zulage auf Daueraufgaben
« Antwort #5 am: 22.12.2018 09:30 »
Mir wurde damals schriftlich mitgeteilt, dass ich keine Nachteile habe, wenn ich mich als Dauerbeschäftigte auf befristete Stellen bewerbe und mir nach Ablauf der Zulage eine Weiterbeschäftigung gem. Zulage (also E12) garantiert wird.
Du hast schriftlich, dass du nach Ablauf der (ggfls. illegal befristeten Stellen)  weiterhin das Entgelt dieser Stellen erhältst?

Zu Prüfen wäre, ob diese Stelle über befristet werden durften.
Auf welcher TV Basis hast du die Zulage erhalten? Hier wäre dann auch zu prüfen, ob dieses so auf Dauer rechtmäßig war.

Das ganz geht nur mit einem Anwalt vor Ort und dem Arbeitsgericht, da kann dir hier keiner helfen.

Manchmal knicken allerdings Personalstellen ein, wenn man eben mit entsprechenden gerichtlichen Androhung kommt.

SO

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Antw:Befristete Zulage auf Daueraufgaben
« Antwort #6 am: 22.12.2018 09:50 »
Die schriftliche Zusage auf Engeltfortzahlung der Stufe wurde damals (also 2010 oder 2011) durch die Geschäftsführung per Mail an alle Dauerbeschäftigten versendet (da es damals viele Nachfragen gab, ob wir Dauerbeschäftigte dadruch eben Nachteile hätten). Seitdem gab es dazu keine aufhebende schriftliche Ansage mehr. Email muss ich ansonsten mal raussuchen.

Meine Zulage läuft unter dem Oberbegriff "Umsetzungsverfügung". Hierin werde ich auf Dauer in den entsprechenden Fachbereich meiner E12-Tätigkeit umgesetzt. Die neue Tätigkeit wird nach Entgeltgruppe 10 TV-L vergütet. Ich erhalte für die Dauer der Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten im Projekt xyz [Anmerkung: der Fachbereich nimmt Betriebs- und Instandsetzungstätigkeiten wahr - es ist eben KEIN Projekt] eine Zulage in Höhe der Differenz zwischen E10 und E12. Die Zulage ist zunächst befristet bis zum 31.12.2018.
Das Schreiben gilt als Nachweis im Sinne des ³2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4,5 und 10 Nachweisgesetz (BGBI. I S. 946).
Diese Maßnahme löst keine weiteren Ansprüche aus.

Das ist ein Teil des Textes aus der Umsetzungsverfügung - ob das die Frage nach der "TV Basis" beantwortet weiß ich gerade nicht (?). In einem Schreiben aus 2017 wird mir seitens der Personalabteilung bestätigt, dass meine Aufgaben Daueraufgaben sind! Also ist doch eine Befristungen bei bestätigten Daueraufgaben, die ich ausführe, nicht korrekt...?!

Mit einem Anwalt habe ich gestern bereits telefoniert, der hatte jedoch die Auffassung, ich hätte ja keinen Schadensfall (kriege ja weiterhin bis 30.06.2019 das mir zustehende Geld), daher kann man da nichts machen. Ich bin da aber anderer Meinung.

Herzlichen Dank aber für die Antworten und Einschätzungen!


Spid

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Antw:Befristete Zulage auf Daueraufgaben
« Antwort #7 am: 22.12.2018 10:10 »
Es ist nicht per se unbillig, einem Bestandsbeschäftigten eine höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend zu übertragen, auch wenn die Tätigkeit dauerhaft anfallen sollte. Der AG muß die Tätigkeit dann ausdrücklich und erkennbar nur vorübergehend übertragen wollen. Hier käme es u.a. auch auf die konkrete Formulierung an.

MoinMoin

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Antw:Befristete Zulage auf Daueraufgaben
« Antwort #8 am: 22.12.2018 10:19 »
Klingt so, als ob der AG eine höherwertige Tätigkeit ausüben lässt, da er noch nicht weiß, ob er dauerhaft diese Tätigkeiten benötigt. Dafür hat er dich umgesetzt und bezahlt.
Jetzt ist der AG zu der Erkenntnis gekommen eine solche Tätigkeit dauerhaft durch eine fixe Stelle besetzen zu wollen.
Diese Stelle schreibt er aus und es steht jeden frei sich darauf zu bewerben.

Sofern es keine Formfehler bei der Ausgestaltung der Kommunikation mit dir gibt ist hier nichts verwerfliches zu sehen.

Klar könnte er schwup di wupp dir auch diese Tätigkeiten dauerhaft übertragen. Will er wohl nicht.

SO

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Antw:Befristete Zulage auf Daueraufgaben
« Antwort #9 am: 22.12.2018 12:11 »
Okay, also dann ist Punkt 1, dass ich in Erfahrung bringe, warum mein AG mir diese Tätigkeiten, die ich seit 5 Jahren sehr erfolgreich ausüber, nicht dauerhaft übertragen will?!

Wo im Tarifvertrag (oder anderweitig) kann ich denn finden, dass mir der AG diese Tätigkeit "schwupp die wupp" übertragen könnte? Die Personalabteilung meint nämlich, dass das nicht geht. Nur über eine neue Ausschreibung (habe verstanden, dass das Vorgehen rechtlich in Ordnung ist). Das wäre nämlich gut zu wissen, wenn es eben auch "direktere" Wege der dauerhaften Übertragung der Tätigkeit gibt.

Vielen lieben Dank!

MoinMoin

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Antw:Befristete Zulage auf Daueraufgaben
« Antwort #10 am: 22.12.2018 12:41 »
Okay, also dann ist Punkt 1, dass ich in Erfahrung bringe, warum mein AG mir diese Tätigkeiten, die ich seit 5 Jahren sehr erfolgreich ausüber, nicht dauerhaft übertragen will?!
Das hast du noch nicht?
Regel Nummero uno:
Wenn es Probleme gibt: Reden. Kommunikation. Missverständnisse ausräumen.
Zitat
Wo im Tarifvertrag (oder anderweitig) kann ich denn finden, dass mir der AG diese Tätigkeit "schwupp die wupp" übertragen könnte? Die Personalabteilung meint nämlich, dass das nicht geht. Nur über eine neue Ausschreibung (habe verstanden, dass das Vorgehen rechtlich in Ordnung ist). Das wäre nämlich gut zu wissen, wenn es eben auch "direktere" Wege der dauerhaften Übertragung der Tätigkeit gibt.
Nirgends im TV.
Wenn dein AG dir schreibt, dass du diese Tätigkeiten nicht nur vorübergehend machen sollst, so bist du dann automatisch in dieser EG, sofern du dem nicht widersprichst. (§12)
Auch hier die ganz einfache Regel Nummero Zwo:
Wenn einer behauptet, dass etwas nicht geht, dann frage ihn: Wo steht das? Auf welcher gesetzlichen Grundlage?

SO

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Antw:Befristete Zulage auf Daueraufgaben
« Antwort #11 am: 22.12.2018 14:30 »
Ich habe erst am Mittwoch erfahren, dass es so läuft. Meine Personalsachbearbeiterin war diese Woche krank, die Vertretung schon in Urlaub und derjenige, der das entschieden hat, hat auf meine Anrufe nicht reagiert. Ich habe von diesem ganzen Sachverhalt nur mündlich von meinem Fachbereichsleiter gehört, was die perso denkt und meint oder auch nicht meint und zu tun gedenkt. Da ich auch noch nicht mal etwas Schriftliches habe über die kurze Verlängerung und nun selber im Urlaub bin, hat das mit der Kommunikation jetzt vor Weihnachten leider nicht mehr geklappt. Das wird aber im neuen Jahr nachgeholt! Dann hab ich Regel Nummer 1 zumindest nachträglich befolgt. =)

Zu Regel Nummer 2: habe ich im letzten Jahr schon probiert - man bekommt nichts Schriftliches und es kommt dann immer die Aussage: sagt das Personalamt.

Unser Personalrat ist mit vielen Dingen beschäftigt, aber nicht damit, die Mitarbeiter zu unterstützen... von daher wird eine der nächsten Anfragen auch direkt beim Personalamt sein. Denn irgendwas stimmt da nicht und ich fühle mich weder gut informiert, noch ernst genommen bei Nachfragen und naja... egal...

Hat eigentlich in dieser Thematik die Schwerbehindertenvertretung (bin 60% Schwerbehindert) auch ein Wörtchen mitzureden oder sind die völlig außen vor?

Lieben Dank!

MoinMoin

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Antw:Befristete Zulage auf Daueraufgaben
« Antwort #12 am: 22.12.2018 17:13 »

Hat eigentlich in dieser Thematik die Schwerbehindertenvertretung (bin 60% Schwerbehindert) auch ein Wörtchen mitzureden oder sind die völlig außen vor?
Mit der Thematik hat der nichts zu tun, aber damit wärst du zumindest bei einer Ausschreibung und Bewerbung deinerseits ganz weit vorne.
1.) werden sie dann nicht umhinkommen dich einzuladen
2.) müssten sie der Schwerbehindertenvertretung stichhaltig darlegen, warum ein Mitbewerber besser ist.

SO

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Antw:Befristete Zulage auf Daueraufgaben
« Antwort #13 am: 22.12.2018 17:32 »
Alles klar, Danke! =)

Dann schau ich mal, mit welcher Strategie ich  wann und wie weiterkomme.

Dir und Euch erst mal ganz herzlichen Dank für die Tipps und Einschätzungen! Dann bleibt ja fast nur noch zu sagen:

Frohe Weihnachten!

Lars73

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Antw:Befristete Zulage auf Daueraufgaben
« Antwort #14 am: 24.12.2018 11:12 »
Es ist durchaus geboten bei der dauerhaften Übertragung höherwertiger Tätigkeit eine Ausschreibung vorzunehmen. Es kann ggf. gleichstellungsrechtlich sogar vorgeschrieben sein. Bei uns werden Dauerstellen grundsätzlich zumindets intern ausgeschrieben. Ein Verzicht auf Ausschreibung kommt bei uns nur in Frage wenn es keine potentiellen interen Konkurenzen gibt und es sich nicht um Führungspositionen handelt.

Im Details hängt es von der Praxis der Dienststelle ab, der Haltung des Personalrates und sonstige Vorgaben.

Soweit man die bisherige vorrübergehende Übertragung nicht offensichtlich als unzulässig ansieht (und eine Klage riskieren möchte) sollte man sich auf die Stelle bewerben. Wenn man die Aufgabe gut gemacht hat ist es eher unwahrscheinlich, dass sich jemand besser geeignetes findet.