Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Wechsel vom TV-L zu TVöD Bund

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JC83:
Folgende Konstellation:
MA wechselt ohne Unterbrechung vom TV-L E10 St.3 in den Geltungsbereich TVöD Bund in eine E10-Stelle.
Sind die erworbenen Stufen aus dem TV-L anzuerkennen?

Spid:
Handelt es sich um einen AG-Wechsel?

JC83:
Ja.

Spid:
Dann ist es eine simple Einstellung, Anspruch besteht nur auf Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. mindestens drei Jahren.

JC83:

--- Zitat von: Spid am 22.12.2018 19:27 ---Dann ist es eine simple Einstellung, Anspruch besteht nur auf Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. mindestens drei Jahren.

--- End quote ---

Liegt bei einer vorherigen E10-Stelle einschlägige BE vor, wenn die neue Stelle auch EG10 ist?

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