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Angestellt im FS Bayern?

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Tackerklammer007:
Hey Leute...ich bin bei einer bayerischen Landesarbeitsgruppe angestellt. Diese wird von einem bayerischen Ministerium finanziert. Mein Gehalt richtet sich nach TV-L. Auch Urlaub, Arbeitszeit etc. entspricht TV-L- Vorgaben
Bei der Wohnungsfürsorge-Stelle des FS Bayern gehöre ich allerdings nicht zum berechtigten Personenkreis, da ich keine Angestellte des FS Bayerns bin. (was auch stimmt)
Fallen jemandem ein paar gute Argumente ein, mit denen ich es wenigstens versuchen könnnte? ;D Oder hat jemand das gleiche Problem?

Grüße

Spid:
Angestellte des Landes sind Angestellte des Landes und Angestellte von Zuwendungsempfängern sind es nicht. Da gibt es nichts zu argumentieren.

Iunius:
Wie meinen? Im Sinne des SGB Angestellt - also in einer "Landesarbeitsgemeinschaft" sind sie lediglich angegliedert an den TV-L (der TVÖD wäre zu teuer, daher das ganze Gedöns) und wenn sie bei einem Bundesland angestellt sein möchten bewerben sie sich bei einem.

Natürlich können Sie vom Land nichts beantragen wenn Sie dort nicht Angestellt sind. Diese Problematik lässt sich nur politisch lösen - wählen wollen - informieren - nicht lokalpatriotisch sein

Dritter Sektor nennt sich das auch ...

öfföff:
Was ist denn eine Landesarbeitsgruppe im FS Bayern? Hast du ein Beispiel?

Skedee Wedee:

--- Zitat von: öfföff am 30.12.2018 17:19 ---Was ist denn eine Landesarbeitsgruppe im FS Bayern? Hast du ein Beispiel?

--- End quote ---

Das sind oftmals eingetragene Vereine, also privatrechtlich organisiert, wie bsp. die Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte in Bayern e.V. oder die Landesarbeitsgemeinschaft Bayerischer Familienbildungsstätten e.V.

Da diese Arbeitsgemeinschaften landesweit in Bayern agieren, wird - so vermute ich (komme halt aus Ba-Wü) - der TV-L angewandt. Möglicherweise auch, um ein paar Euros im Vergleich zum TVöD zu sparen. Arbeitgeber ist nicht das Land, sondern ein privatrechtlicher Verein. Somit geht die Anfrage des TE ins Leere.  ::) Die Wohnungsfürsorge-Stelle hat ihn zurecht abblitzen lassen...  8)

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