Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Angestellt im FS Bayern?

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Spid:
Ein weiterer Grund für die Anwendung des TV-L dürfte sein, daß nicht wenige dieser Landesarbeitsgemeinschaften Zuwendungsempfänger sind - und soweit aus diesen Zuwendungen Personal finanziert wird, der Zuwendungsgeber regelmäßig ein Besserstellungsverbot in den Zuwendungsbescheid aufnehmen wird.

öfföff:
Bekommen Beschäftigte in solchen Gemeinschaften auch VBL-Vorzüge?

Spid:
Üblicherweise werden die Landesarbeitsgemeinschaften die satzungsgemäßen Voraussetzungen der VBL nicht erfüllen. Für solche Fälle gibt es die VBLU, ob eine solche Leistung erbracht wird, hängt davon ab, ob eine solche im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

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