Autor Thema: Höhergruppierung zum 01.01.18, vorher Zulage nach EG 9a  (Read 2801 times)

Jakob62

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Hallo, ich habe mal folgende Frage wo ihr mir sicherlich behilflich sein könnt :-)

Ich hatte einen Höhergruppierungsantrag zum 01.01.17 nach neuer Entgeltordnung gestellt. Mein Arbeitgeber hat diesem wohl stattgegeben, jedoch vom 01.01.17 - 31.12.17 nur eine Zulage von EG 8 nach EG  9a gezahlt (weil die Stelle im Stellenplan mit 9a nicht ausgewiesen war?!?) Erst zum 01.01.18 wurde dann die entgültige Eingruppierung nach 9a vorgenommen. Die Tätigkeit an sich wird seit 10 Jahren unverändert ausgeführt. Ich verstehe nicht wirklich warum ich erst eine Zulage gezahlt bekommen habe.

Kann ich jetzt verlangen das ich zum 01.01.18 stufengleich höhergruppiert werde da es ja nicht auf den 01.01.17 zurück wirkt?

Spid

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Ein Antrag auf Höhergruppierung nach §29b TVÜ-VKA wirkt unmittelbar und führt zur Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe, die sich nach §12 TVÖD ergibt. Mithin bist Du seit dem 01.01.17 höhergruppiert, der Stellenplan ist dafür völlig unbeachtlich.

Eine Höhergruppierung am 01.01.18 erfolgt jedenfalls stufengleich.
« Last Edit: 27.12.2018 18:19 von Spid »

Jakob62

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Vielen Dank für die schnelle Antwort  :)