Autor Thema: Eingruppierung nach Angestelltenlehrgang II  (Read 4668 times)

noerle

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Eingruppierung nach Angestelltenlehrgang II
« am: 27.12.2018 21:04 »
Hallo zusammen,

Ich habe von 2011 bis 2013 (letzte Prüfung war im November 2013) den AL II in Bayern absolviert. Das Prüfungszeugnis wurde im Januar 2014 ausgehändigt. Eine entsprechende Tätigkeit (Tätigkeitsmerkmale entsprechen heute der EG 9c) wurde bereits zum 01.12.2013 übertragen. Die entsprechende Höhergruppierung (von EG 6) durch den Arbeitgeber erfolgte zum 01.02.2014 (Folgemonat nach Aushändigung Prüfungszeugnis) in die damalige EG 9 (Arbeitsvertrag wurde dementsprechend so geändert). War dies so korrekt? Bzw. wäre ich bereits ab Januar oder Dezember in der EG 9 eingruppiert? Es wird nun relevant, da zum 01.01.2019 voraussichtlich aufgrund Stellenwechsel eine Höhergruppierung stattfinden wird und somit der eine Monat für die Stufenlaufzeit relevant ist. 

Wie ist Eure Meinung hierzu?

Besten Dank schon Mal für Eure Antworten
Viele Grüße

Spid

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Antw:Eingruppierung nach Angestelltenlehrgang II
« Antwort #1 am: 27.12.2018 21:13 »
Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe, für die die erfolgreiche Prüfung Voraussetzung war, erfolgte mit erfolgreichem Abschluß des Lehrgangs mit abschließender Prüfung. Es ist davon auszugehen, daß dies zum Zeitpunkt des Ausstellungsdatums des Zeugnisses war.

noerle

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Antw:Eingruppierung nach Angestelltenlehrgang II
« Antwort #2 am: 27.12.2018 21:34 »
Hallo Spid,

Danke für die Antwort!

So war auch mein erster Gedanke. Nur wäre die Eingruppierung dann taggenau mit Aushändigung des Zeugnisses oder kann es auf den Monatsersten zurückwirken? Da bin ich mir nicht sicher.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung nach Angestelltenlehrgang II
« Antwort #3 am: 27.12.2018 21:55 »
Ich halte - wie ausgeführt - das Ausstellungsdatum des Zeugnisses für den maßgeblichen Zeitpunkt, nicht den Zeitpunkt der Aushändigung. Die persönliche Voraussetzung ist in diesem Zeitpunkt erfüllt und somit findet auch die Höhergruppierung genau dann statt - und nicht zu einem früheren Zeitpunkt.