Autor Thema: Erfahrungsstufen TV-L  (Read 3324 times)

MexxLev

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Erfahrungsstufen TV-L
« am: 28.12.2018 09:17 »
Hallihallo.

Ich brauche mal Euer Wissen ;-)

Bei einer Höhergruppierung bei Beamten werden ja die Erfahrungsstufen behalten.
Anders bei Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes.

Ich habe da was aufgegriffen, dass die zurück(Erfahrungs)Gruppierung von einem Gericht bei beschäftigten (TV-L) nicht als zulässig erkannt wurde.
Ist das richtig so?
Oder muss man trotz allem damit rechnen, wenn man in eine höhere EG kommt, dass man dann die Erfahrungsstufen zurück katapultiert wird?

D-x

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Antw:Erfahrungsstufen TV-L
« Antwort #1 am: 28.12.2018 09:24 »
Im TV-L gilt noch nicht die stufengleiche Höhergruppierung wie im TVöD, ein Vergleich gar mit Beamten ist überhaupt nicht angebracht, da dort noch viel mehr Unterschiede sind.

Im Landesdienst gilt also vereinfacht, dass man in einer höheren EG nicht weniger verdienen darf, als zuvor. Zudem landet man mindestens in Stufe 2.

Ich empfehle die Lektüre dieser Webseite (für den Bereich TV-L West), wo ausführlich erklärt ist, wie das funktioniert.

Spid

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Antw:Erfahrungsstufen TV-L
« Antwort #2 am: 28.12.2018 09:29 »
Zudem gibt es bei TB keine Erfahrungsstufen, sondern lediglich Stufen der Entgelttabelle - und die bilden auch keine Erfahrung ab.