Wie sollte es sonst sein? Bisher zahlt der Arbeitgeber (AG) ja die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) * 7,3% an den Arbeitnehmer (AN) aus. Da der AG weiß, in welcher Krankenkasse der AN Mitglied ist, ist es ein leichtes, auch noch die 50% des Kassenindividuellen Beitragssatzes (KIBS) zu ermitteln und zusätzlich auszuzahlen.
Angemerkt sei noch, dass aus meiner Erfahrung die Abwicklung über den Arbeitnehmer eher ungewöhnlich ist, in weit über 90% der mir bekannten Fälle erledigt der Arbeitgeber die Abführung der Beiträge und behält lediglich den Anteil des Arbeitnehmers ein, auch wenn keine Verpflichtung dazu besteht. In aller Regel hat man ja aber auch Pflichtversicherte und über die Personalabrechnungssoftware ist das nichtmal ein Mausklick mehr...