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Neues von der IT Fachkräftezulage

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TV-Ler:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2018/RdSchr_20181213.html

venice89:
Und immer noch erst ab EG10 ...
Als wenn es im TVöD nur einen Fachkräftemangel auf den Stellen ab EG10 geben würde.

Auch in den unteren Lohngruppen wandert Personal immer mehr Richtung Wirtschaft ab und die EG9C wurde dem IT Bereich ja ebenfalls vorenthalten.

Lars73:
Man hat beim Bund ja auch den 16 (6) TVöD.
Die E9c gibt es im IT-Bereich nicht, weil Tätigkeiten auf dem Level in der E10 sind.

MotoXPhilipp:
dazu Verständnis fragen:

kann die IT-Fachkräftezulage  bei einer E10 bewerteten Tätigkeitsdarstellung ,aber auf Grund fehlender persönlicher Voraussetzung nach §12 eingruppierten Angestellten (E9b) Anwendung  finden ? 

wenn ja : muss der Antrag eine bestimmte Form haben ?
 
Wer ist der Entscheider ?   

Ich vermisse dabei eine Prozessbeschreibung konkret wenn Angestellte auf und dran sind Abzuwandern !


 

MoinMoin:
So wie ich es sehe und mit bekommen habe (aus der Ferne, bin selbst TV-L)

1.) E10 ohne persönliche Voraussetzung werden ein EG niedriger "gesetzt". Das wäre dann die E9c.
2.) Prozessbeschreibung sind in der Dienststelle zu finden.  :P
3.) Den "Antrag" stellt der Mensch, der verhindern will das der andere Mensch abwandert.
4.) Entscheider ist der Arbeitgeber, in Persona diejenigen die er dazu befugt hat, das kann die Hausspitze sein, aber es kann auch bei iner übergeordnetet Behörder (Ministerium) sein.

Das ganze ist halt nicht bundesweit einheitlich zu ehen, sondern liegt in den Händen der einzelnen Dienststellen.

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