...Sonderurlaubstage ich für meine Eheschließung...
Ich denke Du meinst anstatt Sonderurlaub (Urlaub aus wichtigem Grund unter Verzicht auf Fortzahlung des Entgelts) eine Arbeitsbefreiung nach § 29 TV-L. Für die Eheschließung ist keine Arbeitsbefreiung vorgesehen.
Nur wenn Du nach der Eheschließung Deinen Angetrauten/Angetraute um die Ecke bringst, Dich dabei nicht erwischen lässt, erhältst Du anschließend wegen großer Trauer zwei Tage Arbeitsbefreiung aufgrund § 29 Abs. 1 lit. b) TV-L.