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Mehrarbeit bei Teilzeit - neues Urteil, Gültigkeit und Procedere

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Iunius:

--- Zitat von: MoinMoin am 01.01.2019 19:37 ---Warum solltest Du, ohne schriftliche Anweisung deines AG, länger als deine Regelarbeitszeit am Arbeitsplatz bleiben?

--- End quote ---

Hier sei nur erwähnt das solche Anweisungen in Ausnahmefällen nicht dem Schriftzwang unterliegen, sondern auf mündlich angeordnet werden können.

MoinMoin:

--- Zitat von: Iunius am 04.01.2019 12:21 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.01.2019 19:37 ---Warum solltest Du, ohne schriftliche Anweisung deines AG, länger als deine Regelarbeitszeit am Arbeitsplatz bleiben?

--- End quote ---

Hier sei nur erwähnt das solche Anweisungen in Ausnahmefällen nicht dem Schriftzwang unterliegen, sondern auf mündlich angeordnet werden können.

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Korrekt, aber wenn er mündlich erfolgt, würde ich ihn verschriftlichen (eine kurze Mail an Cheffe). Macht sich immer besser. ;)

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