Moin Moin und ein frohes neues Jahr allerseits,
ich komme auch gleich zur Frage.
Wir sind ein Team aus 5 Haushandwerkern, die in einer Vollzugsanstalt gem. des Tarifvertrages zur Rufbereitschaft verpflichtet sind.
Der Bereitschaftsplan hängt ein Jahr im Voraus aus.
Das ist soweit auch ok.
Nun ist aber ein Kollege seit etwa 9 Monaten dauererkrankt, seine Bereitschaften müssen aufgefangen werden.
Bisher haben wir das in kollegialer Abrede unter uns geregelt, sind es aber mittlerweile leid, jedes mal wieder Einspringen zu müssen.
Die Reaktion des Arbeitsgebers:
"Wenn ihr euch nicht einig werdet, bestimmen wir eben jemanden"
Das kann er vielleicht sogar so machen, wir würden uns aber ein bisschen Entgegenkommen wünschen.
In der Bereitschaftswoche ändern sich dann auch die Arbeitszeiten, man fängt später an und hört später auf, damit die Anstalt möglichst lange durch die Technik besetzt ist.
Da stellt man sich in den eigenen Bereitschaften drauf ein und plant sein Privatleben entsprechend.
Wenn man kurzfristig etwas übernehmen muss, besteht der AG aber auf spontane Verlagerung der Arbeitszeiten und möglichst freiwilliger Übernahme des ausgefallenen Bereitschaftdienstes.
Die Reaktion des Personalrates ist "Der Tarifvertrag hat da keine Regelung"...
Das werde ich hier ja auch noch hören...
Da sich all unsere Arbeitsverträge aber auf den TV-L beziehen....
Ja und nun sitzen wir da und wissen so langsam nicht mehr, was wir noch machen sollen, außer immer noch mehr Bereitschaften zu übernehmen.
es grüßt
der Egotrip