Autor Thema: Entscheidungsfindung  (Read 16318 times)

LynxLynx

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Entscheidungsfindung
« am: 02.01.2019 12:54 »
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und bräuchte ein paar Meinungen, um eine Entscheidung fällen zu können.

Ein paar Infos zu meiner Person:
Die erste Ausbildung (Labor) absolvierte ich im öffentlichen Dienst und ging direkt nach der Ausbildung in die freie Wirtschaft (Pharma-Konzern). Ich arbeitete knapp ein Jahr in der Qualitätskontrolle und wechselte anschließend in eine andere Abteilung intern; Projektleitung / techn. Sachbearbeiter für diverse Dinge (darunter auch IT-bezogene Systeme). Zusätzlich erwarb ich auch noch den Industriemeister-Chemie... 2,5Jahre lang ging diese Tätigkeit.
Nach einigen Vorfällen entschied ich mich für einen beruflichen Neuanfang; eine Fachinformatiker-Ausbildung. Diese absolvierte ich in der freien Wirtschaft und wurde anschließend vom Arbeitgeber übernommen, Juni 2018.
Seit dem 1. November 2018 bin ich im öffentlichen Dienst (Bund) tätig.
Ich hatte im September bei meinen Bewerbungen direkt zwei Zusagen von unterschiedlichen Behörden.
Das eine war eine Stelle als Angestellter (TV-L) mit E10... und die andere Stelle mit direkter Verbeamtung und min. A7 (Bund).
Ich entschied mich für die zweite Stelle, da man mir beim Vorstellungsgespräch die Verbeamtung usw. zugesagt hatte und ich in den gehobenen Dienst aufsteigen würde, sobald ich den Bachelor-Abschluss abgeschlossen habe (ich studiere berufsbegleitend --> IT).
Bis zur Einstellung wurde mir mehrfach von einem Sachbearbeiter aus dem Personalwesen die Verbeamtung versprochen. Eine Woche vor Dienstantritt hieß es, dass ich nur ernannt werden kann, wenn meine SÜ2 positiv ausfällt, womit ich auch einverstanden war. Diese war überraschenderweise schnell durchgeführt worden, aber die Verbeamtung kam noch immer nicht, weil mir nun die Berufserfahrung fehlte laut dem Personalwesen. Meine Erfahrung als Projektleiter wird nicht anerkannt.
Aktuell ist es so, dass ich nur nach E6 bezahlt werde, wodurch ich starke finanzielle Einbußen habe. Ich verdiene deutlich weniger als bei meinem letzten Arbeitgeber. Man möchte mich Dezember 2019 nach A6 verbeamten, was ich als viel zu wenig empfinde.
Ich bin 29, verheiratet und Mutter.
Hinzu kommt noch, dass eine von den direkten Kollegen (habe nur zwei) mich aus irgendwelchen Gründen nicht ausstehen kann. Sie versuchte bereits seit dem 4. Arbeitstag den anderen Kollegen gegen mich zu hetzen, jedoch erfolglos. Ein paar Wochen später reichte sie eine Beschwerde beim Chef ein.
Der eine Kollege erzählte mir, dass sie das gleiche Spiel auch bei meinem Vorgänger führte. Ich habe einfach keine Lust auf so einen Kindergarten, weil ich zwischen zwei Fronten stehe. Beide Kollegen können sich untereinander ebenfalls nicht wirklich leiden, doch liegt das Problem eher an der besagten Kollegin.

Nun ist es so, dass ich eher einen neuen Job anstrebe (gerne auch im öffentlichen Dienst), da ich finanziell schlechter aufgestellt bin und auch noch eine extrem vergiftete Arbeitsumgebung habe bei der jetzigen Behörde.
Das Personalwesen ist alles andere als begeistert, dass ich gehen will. Man bot mir mehr Geld usw. Vor ein paar Tagen erzählte ich denen von der negativen Stimmung in meiner aktuellen 3-Mann-Abteilung, und dass ich so nicht arbeiten kann. Der Personalchef stellte mir darauf die Frage, ob ich denn bleiben würde, wenn ich ein höheres Gehalt bekäme und diese Kollegin weg wäre... und ich auch ganz sicher verbeamtet werde im Dezember 2019, aber min A7 nicht garantiert werden könnte.

Alle anderen Kollegen aus den anderen Abteilungen und der eine direkte Kollege wollen mich nicht "verlieren" und erinnern mich oft daran, wie toll das Beamtentum (ganz besonders Pension) wäre etc. Meine Vorgesetzten wollen mich ebenfalls überzeugen, aber mittlerweile bin ich mir nicht mehr sicher. Man hat sich absolut nicht an die Dinge vom Vorstellungsgespräch gehalten. Ich verdiene nun deutlich weniger als mit E10 (TV-L) bei der anderen Stelle.
Ich bekomme nichts Schwarz auf Weiß. Es sind nur mündliche Zusagen.

Es könnte sein, dass sich demnächst erneut eine Stelle mit E10 (TV-L) bei einer anderen Behörde anbietet.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Blauäugig hoffen, dass nun alles klappt, was das Personalwesen gesagt hat oder lieber eine Stelle ohne Verbeamtung in Betracht ziehen?
Ich habe nämlich große Bedenken, weil z.B. die bereits erwähnte Kollegin hier hohen Einfluss hat und sie mir dadurch die Zukunft verbauen könnte. Dies ist momentan meine größte Angst.

Danke im Voraus führ eure Meinungen!
« Last Edit: 02.01.2019 13:11 von LynxLynx »

MoinMoin

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Antw:Entscheidungsfindung
« Antwort #1 am: 02.01.2019 13:20 »
Ich habe stets die Freiheit und die INteressanten Stellen gesucht und mich gegen die Beamtenstellen (bzw. gegen die möglcihe Verbeamtung) entschieden.
Das olle Hecheln nach höherwertigen Stellen, damit man beföderungsfähig wird....nö.
Weniger Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsplatzes.... nö
Selbst wenn man mehr Geld bekommt (was ja pauschal nicht immer gegeben ist, insbesondere bei ITler) sollte man sich immer bewußt sein, dass man als Angestellter es wesentlich leichter hat eine Stelle zu wechseln, wenn man etwas interessanteres woanderes machen kann.
Und worst Case: Beim Bund kannst du Bundesweit eingesetzt werden (unwahrscheinlich, aber Pferde kotzen auch mal)

Pham Nuwen

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Antw:Entscheidungsfindung
« Antwort #2 am: 03.01.2019 10:06 »
@LynxLynx: Weg da! Deine bisherigen Angebote zeigen klar, dass deine Arbeitskraft mehr wert ist, als mit A6/7 abgespeist zu werden. Das machen auch die lächerlichen (Pseudo-)Versuche dich zu "halten" nicht wett – von warmen Worten kannst du dir nichts kaufen. Und was mündliche Zusagen beim aktuellen Arbeitgeber wert sind, solltest du mittlerweile gelernt haben ...

Mit 29 Jahren brauchst du dir auch keine Märchen über Pension anhören. Unbefristet TVöD E10 aufwärts wirst du später auch gewiss nicht am Hungertuch nagen müssen. Noch ein wenig private Vorsorge dazu (Bausparen, Aktien etc.) und das ein oder andere Extra on top ist drin. Und gerade als Mutter sind auch hier i.d.R. humane Arbeitsbedingungen und eine exzellente Arbeitsplatzgarantie gewährleistet.

Daher: Wegbewerben und bei Erfolg, so du es denn unbedingt willst, dem derzeitigen Arbeitgeber nochmal die Daumenschrauben anlegen. Wenn der Wille da ist, können auch hier ganz schnell Entscheidungen fallen. Behalte die Initiative und liefer dich nicht platt getretenen Behördenpfaden aus.

Pan Tau

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Antw:Entscheidungsfindung
« Antwort #3 am: 03.01.2019 10:14 »
Hättest Du die Stelle mit EG 10 tatsächlich bekommen, oder stand dort eine Formulierung wie etwa "....bei persönlichen Voraussetzungen bis EG10..."

Für EG10 ist meines Wissens zwingend ein Bachelor-Studium notwendig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du bei der anderen Behörde ohne den Studienabschluss EG10 erhalten hättest.


LynxLynx

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« Antwort #4 am: 03.01.2019 10:18 »
Hättest Du die Stelle mit EG 10 tatsächlich bekommen, oder stand dort eine Formulierung wie etwa "....bei persönlichen Voraussetzungen bis EG10..."

Für EG10 ist meines Wissens zwingend ein Bachelor-Studium notwendig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du bei der anderen Behörde ohne den Studienabschluss EG10 erhalten hättest.

Ja, die EG10 Stelle hatte ich sicher. Der Arbeitsvertrag lag bereits vor. Ich hatte es Schwarz auf Weiß, wie es auch im Vorstellungsgespräch besprochen wurde.

LynxLynx

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Antw:Entscheidungsfindung
« Antwort #5 am: 03.01.2019 10:21 »
@Pham Nuwen, ich habe den gleichen Gedanken.
Es ist eine große Enttäuschung, wenn absolut nichts aus dem Vorstellungsgespräch eimgehalten wurde. Das Traurige ist, dass man dieses Spiel auch mit meinem Vorgänger getrieben hat, weshalb er nach acht Monaten gegangen ist.

MoinMoin

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« Antwort #6 am: 03.01.2019 10:24 »
Für EG10 ist meines Wissens zwingend ein Bachelor-Studium notwendig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du bei der anderen Behörde ohne den Studienabschluss EG10 erhalten hättest.
Dein Hinweis ist korrekt, aber dein Wissen (bzgl. TV-L) ist falsch. Laut EGO gibt es auch E11er Stellen ohne Bsc und ohne sonstiger Beschäftigter zu sein.
Nur im Bereich 11.4  Beschäftigte in der IT-Systemtechnik ist der Bsc gefordert (Warum verstehe ich zwar nicht, aber das waren ja schlaue Menschen bei der TdL und ver.di die sich das ausgedacht haben).
« Last Edit: 03.01.2019 10:31 von MoinMoin »

MoinMoin

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« Antwort #7 am: 03.01.2019 10:26 »
@Pham Nuwen, ich habe den gleichen Gedanken.
Es ist eine große Enttäuschung, wenn absolut nichts aus dem Vorstellungsgespräch eimgehalten wurde. Das Traurige ist, dass man dieses Spiel auch mit meinem Vorgänger getrieben hat, weshalb er nach acht Monaten gegangen ist.
Wenn du das weißt, dann würde  ich sofort schriftlich was schriftliches einfordern und zeitgleich Bewerbungen schreiben.
Zu guter Letzt bleibt die Frage: Nach was bist du derzeit eingruppiert. Was sind deine auszuübenden Tätigkeiten innerhalb der IT?
Vielleicht liegt hier auch ein typischer Eingruppierungsirrtum seitens des AG vor.
« Last Edit: 03.01.2019 10:28 von MoinMoin »

LynxLynx

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« Antwort #8 am: 03.01.2019 11:03 »
@MoinMoin, eine richtige Eingruppierung gibt es hier nicht in dieser Abteilung :-( Alle führen die gleichen Aufgaben aus. Im Gegensatz zu mir sind die anderen beiden Kollegen verbeamtet. Der Eine im gehobenen Dienst (A11), die andere im mittleren Dienst (A9z).
Es kommt auf die eigene Qualifikation an, ob man eine Laufbahnberechtigung für den gD hat oder nicht.
Alle führen die gleiche Tätigkeit aus und tragen die gleiche Verantwortung, werden aber unterschiedlich bezahlt.
Und mich "zwang" man am ersten Arbeitstag plötzlich einen E6-Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Bedauerlicherweise hatte ich zu diesem Zeitpunkt schon den anderen Job fristgerecht gekündigt und konnte nicht mehr zurück.

LynxLynx

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« Antwort #9 am: 03.01.2019 11:05 »
@Pham Nuwen, ich habe den gleichen Gedanken.
Es ist eine große Enttäuschung, wenn absolut nichts aus dem Vorstellungsgespräch eimgehalten wurde. Das Traurige ist, dass man dieses Spiel auch mit meinem Vorgänger getrieben hat, weshalb er nach acht Monaten gegangen ist.
Wenn du das weißt, dann würde  ich sofort schriftlich was schriftliches einfordern und zeitgleich Bewerbungen schreiben.
Zu guter Letzt bleibt die Frage: Nach was bist du derzeit eingruppiert. Was sind deine auszuübenden Tätigkeiten innerhalb der IT?
Vielleicht liegt hier auch ein typischer Eingruppierungsirrtum seitens des AG vor.

Mit schriftlichen Dingen kann man nur etwas erreichen, wenn man vors Gericht geht... zumindest läuft es in diesem Laden so. Selbst mein Vorgesetzter sagte zu mir, dass hier schriftliche Absprachen ebenfalls nichts wert sind, weil man dann einfach andere Gründe erfindet, um einen am Strick hängen zu lassen.

Buccaneer

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« Antwort #10 am: 03.01.2019 11:18 »
Meine Empfehlung: die Max-Merkel-Methode: auf einem Blatt Papier die Pro's und Contra's gegenüber stellen...Dann fällt die Entscheidung meist etwas leichter.
Was Du von mündlichen Zusagen zu halten hast, hast Du erlebt ("...haben wir so nie gesagt,...war so nicht gemeint..."usw). Schriftliche Zusagen, insbesondere über Beförderungen, sind auch praktisch nichts wert, da Beförderung "... nach Eignung, Leistung und Befähigung erfolgt..." (hahaha...) und nicht nach schriftlicher Zusage. Wenn sie Dich wirklich halten wollen, dann sollen sie in Vorleistung gehen. Im öffentlichen Dienst ist bis A 9 alles möglich, auch das Gegenteil...
Ansonsten: viel Erfolg im neuen Wirkungsbereich!!

MoinMoin

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« Antwort #11 am: 03.01.2019 11:22 »
Und mich "zwang" man am ersten Arbeitstag plötzlich einen E6-Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Bedauerlicherweise hatte ich zu diesem Zeitpunkt schon den anderen Job fristgerecht gekündigt und konnte nicht mehr zurück.
Du wirst nicht nach Arbeitsvertrag und der dort stehenden EG bezahlt, sondern du wirst nach deinen auszuübenden Tätigkeiten bezahlt.
Hat dein Arbeitgeber deine auszuübenden Tätigkeiten niedergelegt? Ist er seiner gesetzlichen Pflicht nach dem Nachweisgesetz - NachwG nach gekommen.
Verlange von deinem AG ein Aufstellung deiner auszuübenden Tätigkeiten , verlange von deinem AG den Lohn der EG in der du dich befindest.
Hier ein Blick in die Entgeltordnung:
Zitat
Entgeltgruppe 9b

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 9a

Beschäftigte der Entgeltgruppe 8, deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.

Entgeltgruppe 8

Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert.

Entgeltgruppe 7

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die ohne Anleitung tätig sind.

Entgeltgruppe 6

Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z. B. Fachinformatikerinnen und -informatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatikerinnen und -informatiker, IT-System-Kaufleute oder IT-Systemelektronikerinnen und -elektroniker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

LynxLynx

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« Antwort #12 am: 03.01.2019 11:52 »
@MoinMoin, danke für diese Informationen. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass man mich nicht korrekt "bezahlt".
Ich bin als Administrator tätig mit E6 und "darf" gelegentlich so manchen Einsatz mitmachen.
Ich finde es einfach nur merkwürdig, wenn eine frisch ausgebildete Verwaltungsfachangestellte (mD) direkt nach der Ausbildung mit A7 eingestellt ist und bei mir ein Fass aufgemacht wird.
Intern habe ich schon von genug Beamten gehört, dass hier auch "Vorschriften" umgangen werden können, wenn man will.
Da ich an sich nichts zu verlieren habe, werde ich meinem Fall bis zur obersten Instanz (lokal) gehen, weil man dieses Spiel schon mit dem Vorgänger getrieben hat. Man bot ihm nur A6. Das Ende vom Lied: Er ist nun bei einer anderen Behörde und erhält A10.
Ich weiß, dass ich in der IT immer einen Arbeitsplatz ohne Schwierigkeiten finden werde, doch enttäuscht es mich sehr, wie unehrlich eine Behörde sein kann, weil ich eine sehr hohe Meinung hatte.

MoinMoin

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« Antwort #13 am: 03.01.2019 13:04 »
Ich weiß, dass ich in der IT immer einen Arbeitsplatz ohne Schwierigkeiten finden werde, doch enttäuscht es mich sehr, wie unehrlich eine Behörde sein kann, weil ich eine sehr hohe Meinung hatte.
Es ist nicht die Behörde die unehrlich ist, sondern die Menschen sind es.
Als erstes würde ich mich an deiner Stelle in die Ecke setzen und nichts mehr ohne Anleitung machen. Da du zu mehr nicht befugt bist.  :P
Verwaltung schlägt man mit Verwaltung.

Kat

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« Antwort #14 am: 03.01.2019 13:36 »
@MoinMoin, danke für diese Informationen. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass man mich nicht korrekt "bezahlt".
Ich bin als Administrator tätig mit E6 und "darf" gelegentlich so manchen Einsatz mitmachen.
Ich finde es einfach nur merkwürdig, wenn eine frisch ausgebildete Verwaltungsfachangestellte (mD) direkt nach der Ausbildung mit A7 eingestellt ist und bei mir ein Fass aufgemacht wird.
Intern habe ich schon von genug Beamten gehört, dass hier auch "Vorschriften" umgangen werden können, wenn man will.
Da ich an sich nichts zu verlieren habe, werde ich meinem Fall bis zur obersten Instanz (lokal) gehen, weil man dieses Spiel schon mit dem Vorgänger getrieben hat. Man bot ihm nur A6. Das Ende vom Lied: Er ist nun bei einer anderen Behörde und erhält A10.
Ich weiß, dass ich in der IT immer einen Arbeitsplatz ohne Schwierigkeiten finden werde, doch enttäuscht es mich sehr, wie unehrlich eine Behörde sein kann, weil ich eine sehr hohe Meinung hatte.

Wenn die frisch ausgebildete VErwaltungsangestellte eine höherwertige Arbeit macht als Du, kriegt sie logischerweise auch eine höhere Vergütung. Ich weiß nicht, warum die ITler immer meinen, ihre Arbeit ist ja sooo toll und die Verwaltungskräfte machen nur pipifatz.