Guten Tag liebe Forenmitglieder,
ich bin Beamter auf Lebenszeit des Landes Berlin und derzeit an eine Bundesbehörde abgeordnet, ohne Ziel der Versetzung. Da ich gerne beim Bund bleiben möchte, werde ich versuchen, mich dort fest einstellen bzw. versetzen zu lassen.
Den einfachsten Weg über eine Versetzung wird wohl das Land Berlin nicht mitmachen, da es zwischen den Behörden eine entsprechende Vereinbarung geben soll.
Auch eine „Raubernennung“ wird daher wahrscheinlich problematisch werden.
Bleibt noch die Option, die Entlassung beim Land Berlin zu beantragen und mich beim Bund neu einstellen zu lassen. Hat jemand von Euch / Ihnen bereits Erfahrungen dabei gemacht?
Zum einen stellt sich die Frage, ob der Bund die bisher erdienten Pensionsansprüche übernehmen würde, da die Nachversicherungspflicht in der gesetzlichen RV nach Entlassung nicht mehr besteht bei erneuter Verbeamtung innerhalb von 2 Jahren (Aufschubgrund).
Weiterhin würde mich interessieren, ob ich meine beim Land Berlin erworbene Besoldungsgruppe auch zum Bund „mitnehmen“ könnte oder eine Einstellung nur in der Eingangsbesoldungsgruppe möglich ist.
Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten!
MfG