Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einstellung im öD TV-L EG9, Höhergruppierung?
Norsk:
Servus liebe Kollegen und frohes neues Jahr,
bin im Moment im EG9, mir kommt es aber leider vor, dass die Stelle unterbewertet wird.
Wie und wo kann man die Stelle neu bewerten lassen? Ggfs. Höhergruppierung vereinbaren? Oder gibt es da andere Wege?
Bin Absolvent - Master of Science - Wirtschaftsingenieur.
Beste Grüße
Spid:
Es gibt zahlreiche professionelle Dienstleister, die gegen ein entsprechendes Salär die auszuübende Tätigkeit bewerten.
Norsk:
Hi Spid danke für die schnelle Antwort,
und wo/wer wäre das?
Danke
Tagelöhner:
Lass Dir die Stellenbeschreibung inkl. zugehöriger Bewertung Deiner Stelle aushändigen, sofern diese überhaupt existiert.
Im öD sparen sich viele Dienststellen den Aufwand solche Beschreibungen zu erstellen und aktuell zu halten. Es ist nicht unüblich stattdessen Eingruppierungen anhand der Möglichkeiten des vorhandenen Stellenplans vor zu nehmen (ja ich weiß, tarifrechtlich sind Tarifbeschäftigte entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und der ausgezahlte Lohn entsprechend einer Entgeltgruppe, ist nur die ausgedrückte Rechtsmeinung des Arbeitgebers).
Ob Deine Dienststelle auch so handelt, wirst Du daran merken, wenn es plötzlich Monate dauert Dir diese Stellenbeschreibung auszuhändigen und Du vielleicht bei Deinen Vorgesetzten (von denen die Personalabteilung diese dann erst anfordert) in Ungnade gefallen bist. Am Ende ist die Stellenbeschreibung dann so verfasst, wie es deiner jetzigen Eingruppierung entspricht. Denn wenn der Stellenplan keine höhere Eingruppierung erlaubt, werden Dir offiziell einfach solche Aufgaben zur Ausübung übertragen, die keine höhere Entgeltgruppe rechtfertigen.
Willkommen im verkorksten Öffentlichen Dienst.
Darf ich fragen, warum man sich als Masterabsolvent auf eine EG9-Stelle bewirbt? Ich habe sogar schon oft von einer Stellenbesetzungspraxis gehört, bei der überqualifizierte Bewerber bewusst abgelehnt wurden, weil dies nur zur Folgeproblemen führt.
was_guckst_du:
...und die sind nichts anderes als rausgeworfenes Geld, wenn der AG sich nicht für die ggfls. andere "Drittmeinung" interessiert...
Der "normale" Weg läuft in der Regel so:
1. Tätigkeit mit der Stellenbeschreibung (auf deren Grundlage die Bewertung erfolgte) vergleichen. Sollte keine Stellenbeschreibung vorliegen bzw. auszuübende Tätigkeiten in der (alten) Stellenbeschreibung nicht auftauchen, neue Stellenbeschreibung fertigen und neue Stellenbewertung einfordern.
2. wenn das alles nichts bringt, besteht die Möglichkeit die Eingruppierung über eine Eingruppierungsfeststellungsklage gerichtlich überprüfen zu lassen.
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