Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Einstellung im öD TV-L EG9, Höhergruppierung?

<< < (2/3) > >>

Spid:
Die Frage des TE war ja,wo er seine Tätigkeit bewerten lassen könne. Vielleicht möchte er ja auch erstmal schauen, ob der AG richtig liegt, bevor er Alarm schlägt.

In einer google-Suche finden sich sicher ausreichend Dienstleister, allerdings sollte man sich im Klaren sein, daß das - je nachdem, ob bereits eine aussagekräftige Tätigkeitsdarstellung existiert - durchaus weit in den vierstelligen Bereich gehen kann. Manche Forenteilnehmer haben es deshalb in der Vergangenheit vorgezogen, die Meinung des Forums einzuholen.

MoinMoin:
@Norsk
Weißt du denn was dein auszuübenden Tätigkeiten sind?  (nicht zu verwechseln mit dem was du machst, weil irgend wer sagt mach mal)
Wie wurden dir diese mitgeteilt?
Falls so etwas nicht mitgeteilt wurde: Stelle mal zusammen, was deine Tätigkeiten sind, fasse diese in Arbeitsvorgänge zusammen mit Zeitanteile. (ggfls. 1-3  Monate lang notieren)

Wenn du das hier dann reinpostest, könnte es passieren, das jemand im Forum eine grobe Einschätzung abgibt.
Dann mußt du nur noch bestätigt bekommen, dass dies auch deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

Kaiser80:

--- Zitat von: Tagelöhner am 03.01.2019 11:19 ---
Darf ich fragen, warum man sich als Masterabsolvent auf eine EG9-Stelle bewirbt?

--- End quote ---

Weil man es kann
Weil man es will
Weil man sonst nix findet
Weil man ein bissl weltfremd ist

Ach da gibts gewiss Gründe für... Ist allerdings für die derzeitige Eingruppierung ja bedeutungslos

@NORSK: Woher weisst du denn welche Aufgaben du täglich zu erledigen hast, sofern den keine Stellenbeschreibung oder Tätigkeitsbeschreibung vorliegt? Bekommst du jeden morgen Anweisungen? Ich erlaube mir mal den Verweis auf §2 NachwG. I.d.R. ist im ÖD die Stellenbeschreibung eben das Geeignete mittel um die gesetzliche Norm zu erfüllen. Würde man die Inhalte dieser kennen, könnten die gewisse Forenteilnehmer gewiss ne Einschätzung geben können, ob sich eine externe Beratung und/oder die "Auseinandersetzung" mit dem AG lohnt.

edith: MoinMoin war schneller...

Norsk:
Also: Die Stellenbeschreibung werde ich in den nächsten Tagen anfordern.
Im Moment habe ich das Anforderungsprofil sowie die Stellenausschreibung in der Hand.
Kann man mit denen etwas anfangen?

Spid:
Grundsätzlich eher nicht - es bedarf der Bewertung von Arbeitsvorgängen, die regelmäßig nicht aus den von Dir genannten Unterlagen zu entnehmen sind. Zudem werden dort auch keine Zeitanteile genannt.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version