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[Allg] Anpassung des Pkv-Beitrags nach Wegfall der Kinder
Beamtenpaar:
Hallo Forengemeinde,
mich interessiert, wie die PKV ihren Beitrag ermittelt, wenn man nach Wegfall der Kinder wieder von einem Beihilfesatz von 70 Prozent auf 50 Prozent fällt.
In diesem Fall müsste sich die Versicherung ja entsprechend auf 50 Prozent der Krankheitskosten erhöhen. Und man ist mit erwachsenen Kindern dann ja auch schon in einem Alter, wo man vielleicht das ein oder andere Zipperlein hat.
Erfolgt für die 20 Prozent mehr PKV dann eine Gesundheitsprüfung bzw. wird man für diesen Teil dann nach seinem tatsächlichen Alter eingestuft oder gibt es da eine Art Bestandsschutz von vor den Kindern? Ansonsten wäre der Beitrag auf die 20 Prozent ja vermutlich überproportional hoch.
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und jemand kann mir helfen. Vielen Dank schon mal vorab!
Hain:
Moin,
die Fragen beantworten die Versicherungsunterlagen und die Versicherung.
Grüße
Hain
Andreas Mars:
Meistens (!) hat die PKV eine Klausel, die sinngemäß erlaubt: Ändert sich der Bemessungssatz der Beihilfe, so kann der Versicherungsschutz ohne weitere Prüfung angepasst werden, um eine Vollversicherung zu er- bzw. behalten.
Wie gesagt, meistens. Ansonsten hat Hain vollkommen Recht: Lesen und ggf. fragen.
Gerda Schwäbel:
Die Klausel im Vertrag braucht man gar nicht unbedingt, das Gesetz ist eindeutig. Deshalb kann man diese Frage (wenn man will) durchaus beantworten, ohne die Versicherungsunterlagen heranzuziehen oder die Versicherung zu fragen.
§ 199 Absatz 2 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) lautet so (Hervorhebung durch mich):
1Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. 2Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.
Die ungefähre Höhe meines neuen Beitrags konnte ich kürzlich einfach dadurch ausrechnen, dass ich den alten Beitrag durch 30 geteilt und den Quotienten mit 50 multipliziert habe.
Beamtenpaar:
--- Zitat ---Die ungefähre Höhe meines neuen Beitrags konnte ich kürzlich einfach dadurch ausrechnen, dass ich den alten Beitrag durch 30 geteilt und den Quotienten mit 50 multipliziert habe.
--- End quote ---
Genau diese Info habe ich gesucht. Dass es nicht erneut zu einer Gesundheitspruefung kommt ist klar. Die Frage war deshalb vielmehr, wie Versicherer den "neuen" Beitrag berechnen. Darf ich fragen: Bist Du Debeka-Mitglied?
Ich habe zwei Debeka-Tarife (B30/B20K), wobei zweiterer (B20K) jetzt wegfaellt und spaeter eben wieder dazukommt. Ich habe allerdings schon von Horrorszenarien (bei der Debeka) gehoert, bei denen die Berechnung des Beitrags dann deutlich hoeher ausfaellt als der Beitrag damals bei Wegfall war. Die Versicherungsbedingungen geben da leider nicht wirklich Aufschluss wie genau berechnet wird.
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