Autor Thema: [Allg] Anpassung des Pkv-Beitrags nach Wegfall der Kinder  (Read 7642 times)

Beamtenpaar

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Hallo Forengemeinde,

mich interessiert, wie die PKV ihren Beitrag ermittelt, wenn man nach Wegfall der Kinder wieder von einem Beihilfesatz von 70 Prozent auf 50 Prozent fällt.
In diesem Fall müsste sich die Versicherung ja entsprechend auf 50 Prozent der Krankheitskosten erhöhen. Und man ist mit erwachsenen Kindern dann ja auch schon in einem Alter, wo man vielleicht das ein oder andere Zipperlein hat.
Erfolgt für die 20 Prozent mehr PKV dann eine Gesundheitsprüfung bzw. wird man für diesen Teil dann nach seinem tatsächlichen Alter eingestuft oder gibt es da eine Art Bestandsschutz von vor den Kindern? Ansonsten wäre der Beitrag auf die 20 Prozent ja vermutlich überproportional hoch.

Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und jemand kann mir helfen. Vielen Dank schon mal vorab!
« Last Edit: 05.01.2019 02:40 von Admin2 »

Hain

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Antw:Anpassung des Pkv-Beitrags nach Wegfall der Kinder
« Antwort #1 am: 04.01.2019 08:38 »
Moin,

die Fragen beantworten die Versicherungsunterlagen und die Versicherung.

Grüße
Hain

Andreas Mars

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Antw:Anpassung des Pkv-Beitrags nach Wegfall der Kinder
« Antwort #2 am: 04.01.2019 08:44 »
Meistens (!) hat die PKV eine Klausel, die sinngemäß erlaubt: Ändert sich der Bemessungssatz der Beihilfe, so kann der Versicherungsschutz ohne weitere Prüfung angepasst werden, um eine Vollversicherung zu er- bzw. behalten.

Wie gesagt, meistens. Ansonsten hat Hain vollkommen Recht: Lesen und ggf. fragen.

Gerda Schwäbel

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Antw:Anpassung des Pkv-Beitrags nach Wegfall der Kinder
« Antwort #3 am: 04.01.2019 11:29 »
Die Klausel im Vertrag braucht man gar nicht unbedingt, das Gesetz ist eindeutig. Deshalb kann man diese Frage (wenn man will) durchaus beantworten, ohne die Versicherungsunterlagen heranzuziehen oder die Versicherung zu fragen.

§ 199 Absatz 2 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) lautet so (Hervorhebung durch mich):

1Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. 2Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.

Die ungefähre Höhe meines neuen Beitrags konnte ich kürzlich einfach dadurch ausrechnen, dass ich den alten Beitrag durch 30 geteilt und den Quotienten mit 50 multipliziert habe.

Beamtenpaar

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Antw:Anpassung des Pkv-Beitrags nach Wegfall der Kinder
« Antwort #4 am: 04.01.2019 12:23 »
Zitat
Die ungefähre Höhe meines neuen Beitrags konnte ich kürzlich einfach dadurch ausrechnen, dass ich den alten Beitrag durch 30 geteilt und den Quotienten mit 50 multipliziert habe.

Genau diese Info habe ich gesucht. Dass es nicht erneut zu einer Gesundheitspruefung kommt ist klar. Die Frage war deshalb vielmehr, wie Versicherer den "neuen" Beitrag berechnen. Darf ich fragen: Bist Du Debeka-Mitglied?

Ich habe zwei Debeka-Tarife (B30/B20K), wobei zweiterer (B20K) jetzt wegfaellt und spaeter eben wieder dazukommt. Ich habe allerdings schon von Horrorszenarien (bei der Debeka) gehoert, bei denen die Berechnung des Beitrags dann deutlich hoeher ausfaellt als der Beitrag damals bei Wegfall war. Die Versicherungsbedingungen geben da leider nicht wirklich Aufschluss wie genau berechnet wird.

lexus

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Zwar wird keine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt, jedoch wird der auf 50 % angepasste Beitrag auf alle Fälle höher ausfallen, als die Steigerung um 20 Prozentpunkte.
Mein eigener Fall 230 € mit 70 % Beihilfeanspruch. Jetzt 420 € mit 50 % Beihilfeanspruch. Begründet wird dies seitens der PKV mit einer gesetzlichen Regelung, da für die Zeiten, in denen der Beihilfeanspruch höher war, von mir auch weniger Beitrag für die Altersrückstellung gebildet wurde. Dies wird nun nachgeholt. Die Begründung selbst kann ich zwar nicht wirklich nachvollziehen, da als Pensionär ein einheitlicher Beihilfesatz von 80 % gilt. Hier ist aber der Gesetzgeber gefordert. Vielleicht gibt es ebenfalls Betroffene für eine Interessengemeinschaft, um die Gesetzeslage zu ändern. Ich wäre jedenfalls dabei...

was_guckst_du

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...420 €??

...also ich zahle bei der Debeka bei 50 % inkl. BE-Tarif 250 € im Monat (bin 11/2019 aber auch schon 40 Jahre dabei)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

KlausFörster

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Ich bezahle rund 200€. Bin allerdings auch erst 10 Jahre dabei.

Karsten

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Zwar wird keine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt, jedoch wird der auf 50 % angepasste Beitrag auf alle Fälle höher ausfallen, als die Steigerung um 20 Prozentpunkte.
Mein eigener Fall 230 € mit 70 % Beihilfeanspruch. Jetzt 420 € mit 50 % Beihilfeanspruch.

...420 €??

...also ich zahle bei der Debeka bei 50 % inkl. BE-Tarif 250 € im Monat (bin 11/2019 aber auch schon 40 Jahre dabei)...

Ich bezahle rund 200€. Bin allerdings auch erst 10 Jahre dabei.

Hier liegt der Unterschied garantiert in der Bi- und Unisexwelt. Die Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung bei der Debeka wurden in den geschlechtsabhängig kalkulierten Bisex-Tarifen bis 31.12.2016 mit einem Rechnungszins von mindestens 3,2 Prozent, teilweise sogar 3,5%, kalkuliert. Hier haben sich für langjährige Kunden schöne Altersrückstellungen durch die Zinseszinsen aufgebaut.

Zum 01.01.2017 wurden aber aufgrund der schlechten Bilanz aber sogar diese alten Bisextarife (geschlossen seit 21.12.2012) und auch die geschlechtsunabhängig kalkulierten Unisex-Tarife auf 2,7 Prozent Rechnungszinsen abgesenkt. Sprich jüngere Versicherten müssen die fehlenden Rechnungszinsen bzw. somit geringere Altersrückstellungen über höhere Beiträge ausgleichen.

Das wird bei einer Laufzeit von 40 Jahren für einen 20-jährigen Beamten richtig teuer. Im Übrigen zeigt die Lebensversicherung der Debeka, wo der Weg der PKV Rechnungszinsen hingehen wird. Die Debeka musste die Überschussbeteiligung für 2019 erneut von 2,50 % auf 2,25% senken. Man kann sich daran stark orientieren, weil die Geldanlagen der PKV und der LV ähnlich investiert sind. Die Entwicklung ist dramatisch, hier die Überschüsse, welche kontinuierlich fallen.

Jahr:2012 / 2013 / 2014 / 2015 / 2016 / 2017 / 2018 / 2019
Zins:4,10 / 3,70 // 3,60 / 3,40 // 3,10 // 2,75 // 2,50 / 2,25

Für die PKV rechne ich bereits für 2020 mit Beitragserhöhungen, aufgrund einer Absenkung der Rechnungszinsen.

connigra

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noch ein Nachtrag:

wenn man selbst pensioniert wird, hat man wieder 70% Beihilfe und eventuell die Altersrückstellung.
 Dann wird die private KK auch wieder billiger.
@lexus: bow, heftig der Beitrag - sind hier Angehörige mitversichert?
Mein Mann zahlte mit 50% bei der Bay.Beam 287 €; nach der Pensionierung mit 30% 197 €; er hatte keine Altersrückstellung geleistet, sonst wäre es sicher günstiger.

Skedee Wedee

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noch ein Nachtrag:

wenn man selbst pensioniert wird, hat man wieder 70% Beihilfe und eventuell die Altersrückstellung.
 Dann wird die private KK auch wieder billiger.
@lexus: bow, heftig der Beitrag - sind hier Angehörige mitversichert?
Mein Mann zahlte mit 50% bei der Bay.Beam 287 €; nach der Pensionierung mit 30% 197 €; er hatte keine Altersrückstellung geleistet, sonst wäre es sicher günstiger.

Nicht unbedingt. Es gibt Länder, die geben während der Pension nur 50%-Beihilfe und 50% sind durch die PKV abzudecken.

connigra

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@skedee Wedee:
Krass - echt heavy. Wieder etwas dazu gelernt in Bayern. :-)