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Höhe Jahressonderzahlung bei 1-monatiger Elternzeit im September
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fireron:
Hallo,
leider habe ich über google und die Suchfunktion bisher noch keine Antwort gefunden. Es geht um folgendes:
Ich überlege in diesem Jahr 1 Monat Elternzeit zu nehmen. Dadurch erhalte ich ja einen deutlich geringeren Nettolohn.
Fällt die Elternzeit in die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung (Juli, August oder September) wirkt sich dies dann auch auf die Höhe der Jahressonderzahlung aus? Fällt die Jahressonderzahlung dann niedriger aus, obwohl ein ganzjähriges Arbeitsverhältnis besteht?
Hat jemand dazu Erfahrungswerte oder kann hier weiterhelfen?
Hier nochmal ein paar Hinweise zur Jahressonderzahlung:
"Anspruch und Bemessungsgrundlage
Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TVöD).
Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Im Falle von fehlenden Beschäftigungszeiten während des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt."
Kaiser80:
Maßgeblich für deine berechnung sind §20 Abs. 2 und nsb. die dazugehörige Protokollerklärung sowie Abs. 4 Nr. 1 c).
Dein Nettolohn ist für die Berechnung der Sonderzahlung unerheblich.
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