Autor Thema: Urlaubüber,- bzw. Mitnahme  (Read 5886 times)

Pschopn

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Urlaubüber,- bzw. Mitnahme
« am: 04.01.2019 07:47 »
Hallo Schwarmwissen :-)

Ich habe in diesem Jahr einen Arbeitgeberwechsel vor mir - ich wechsel aus dem Tarifvertrag TVL in den Tarifvertrag TVÖD.
Ist es eigentlich möglich den Urlaub sich übertragen zu lassen oder muss ich meinen aktuellen noch gültigen Urlaub vorher verprassen?
Wenn ja, was muss ich machen um dies anzustreben?

Viele Grüße,
Pascal

Spid

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Antw:Urlaubüber,- bzw. Mitnahme
« Antwort #1 am: 04.01.2019 09:01 »
Die Urlaubsansprüche entstehen bei den jeweiligen AG individuell. Verbliebene Urlaubsansprüche sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten.

MoinMoin

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Antw:Urlaubüber,- bzw. Mitnahme
« Antwort #2 am: 04.01.2019 09:46 »
Ja, es ist möglich, dass ein AG nicht genommen Urlaub übernimmt, einen Anspruch hat man jedoch nicht darauf.
Ich habe so etwas schon gemacht, man muss dafür mit den zukünftigen AG reden und ihn davon überzeugen.