Autor Thema: Eingruppierung  (Read 3595 times)

bubi317

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Eingruppierung
« am: 04.01.2019 11:55 »
Hallo!

Ich bin MTA-Funktionsdiagnostik und arbeite derzeit im TVL in der E9k Stufe 3+Zulage in einer Uniklinik. Habe jetzt vor mich woanders  initiativ zu bewerben in einem kleineren Krankenhaus mit Bezahlung nach TVÖD. Jetzt hätte ich gerne gewusst, mit welcher Entgeltstufe ich in etwa rechnen könnte? Kenne mich im TVÖD nicht aus. Habe jetzt 18 Jahre in dem Beruf gearbeitet und zusätzlich führe ich selbständig doppler-und duplexsonographische Untersuchungen der hirnversorgenden Gefäße inkl. Befundung durch (eigentliche Ärztetätigkeit). Vielen Dank. :)

Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #1 am: 04.01.2019 11:58 »
Bei der Stufenzuordnung bei Einstellung besteht Anspruch auf die Berücksichtigung dieser bis zu Stufe 3.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #2 am: 04.01.2019 12:19 »
Mit etwas Verhandlungsgeschick kannst du allerdings auch eine höhere Stufe bekommen.
Hier sei auf §16 Absatz 2 Satz 3 verwiesen:
Zitat
3Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen be-ruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
In welcher Entgeltgruppe du kommst hängt natürlich von den dort auszuübenden Tätigkeiten ab.

nichts_tun

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #3 am: 06.01.2019 14:06 »
Die einschlägigen Eingruppierungsvorschriften für MTA-Tätigkeiten sind in Teil B, Tz. XI Nr. 10 der Entgeltordnung festgelegt.

Hinweis: kleineres Krankenhaus bedeutet keine Schwerpunkt- bzw. Maximalversorgung und somit - womöglich - nicht so hochwertige Tätigkeiten für MTAs.