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Abordnung mit dem Ziel der Versetzung auf eigenen Wunsch zurückziehen

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ruht:
Hallo ÖD-Forum-Community,
erst einmal wünsche ich allen hier ein frohes neues Jahr.
Nun zu meiner Frage: ich (Angestellter beim Bund) habe auf eigenen Wunsch eine mehrmonatige Abordnung mit dem Ziel der Versetzung initiiert. Die beiden beteiligten Bundesbehörden haben dem zugestimmt und ein gemeinsam abgestimmter Termin steht fest. Personalrat wurde auch beteiligt. Es kann also losgehen.
Angenommen ich stelle aber nun während der Zeit der Abordnung beim neuen AG fest, dass mir die neue Stelle nicht gefällt. Kann ich dann jederzeit die Abordnung zurückziehen (gibt es Fristen)? Mein alter Arbeitgeber will mich halten und würde mich jederzeit zurücknehmen. Ich will die Abordnung einfach als Hospitation nutzen, um mal in eine andere Behörde zu schnuppern. Mich interessiert, ob der neue AG auf der Einhaltung der Abordnung bestehen kann oder möglicherweise auch die Versetzung durchdrücken kann. Welche Möglichkeiten des Abbruchs stehen mir zur Verfügung. Im TVöD §4 stehen leider keine Details zur Abordnung.

Danke für Eure Hilfe!

Spid:
Der TVÖD regelt nur die Abordnung und Versetzung aus dienstlichen/betrieblichen Gründen. Der AG ist in der Sachverhaltsschilderung bei beiden Behörden derselbe.

ruht:
Hallo Spid,
war mir klar, dass der AG in beiden Fällen die Bundesrepublik D ist. Ich hatte ja geschrieben, dass es zwei Bundesbehörden sind. Aber was folgt nun aus deiner Antwort für meine Fragen?
Gruß!

Spid:
Nun, aus meiner Antwort folgt, daß der Sachverhalt kein Regelungsgegenstand des TVÖD ist. Und zu Deiner Replik auf meine bleibt zu sagen, daß Du in der Sachverhaltsschilderung „neuen AG“ und „alter Arbeitgeber“ schriebst, was unrichtigerweise nahelegt, daß es sich nicht um dieselbe Rechtspersönlichkeit handelte.

ruht:
Ok, wenn es nicht vom TVöD geregelt wird, dann kann man daraus schließen, dass ich jederzeit von der Abordnung zurücktreten kann?

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