Autor Thema: Verwaltungsfachwirt  (Read 33015 times)

Annika8394

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Verwaltungsfachwirt
« am: 07.01.2019 10:36 »
Hallo zusammen,

momentan bin ich am Überlegen, ob ich den Lehrgang zur Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin (Baden-Württemberg) besuchen soll.
Ich erfülle die Voraussetzungen und müsste mich jetzt nur noch bewerben.
Nun bin ich nur noch am zweifeln, ob ich das Ganze auch packe, da die Ausbildung jetzt schon 5 Jahre zurückliegt. Gibt es zufällig jemanden, der die Weiterbildung auch erst nach mehreren Arbeitsjahren gemacht hat? Und kann ich mich irgendwie darauf vorbereiten, oder meint ihr, dass man schnell "wieder rein kommt"?

Meine andere Frage wäre, ob sich das überhaupt "lohnt".
Ich bin beim Landratsamt beschäftigt und die meisten Stellenanzeigen sind für Beamte des gehobenen Dienst, gibt es die Chance, auch mit dem Lehrgang verbeamtet zu werden?

Vielen Dank schonmal :-)


LogiJöw

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Antw:Verwaltungsfachwirt
« Antwort #1 am: 07.01.2019 10:46 »
Hallo Annika,

sollte man von deinem Nick auf dein Alter schließen können, dann dürfte das Lernen 5 Jahre nach der Ausbildung mit noch nicht einmal 25 Jahren wohl kein Problem darstellen ;) Selbst im höheren Alter geht das...

BAT

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Antw:Verwaltungsfachwirt
« Antwort #2 am: 07.01.2019 10:53 »
Ich habe den AII besucht und bin damit nicht mehr VFA sondern Verwaltungsfachwirt. Der Lehrgang fand 12 Jahre nach meiner Ausbildung statt und es ist mir nicht wirklich schwer gefallen. Bei uns ist auch kaum einer durchgefallen - und wenn eher wegen Prüfungsangst. Tendenziell tun sich die Jüngeren leichter als die Älteren. Nach fünf Jahren sollte das mit links zu schaffen sein.

Zum Prüfungsergebnis stellt sich die Frage, ob das für den Arbeitgeber anschließend wichtig ist. Über 11 Punkte schaffen aber schon so einige.

Die größte Krux ist die Frage ob es sich lohnt. Einerseits ja, weil es inzwischen die stufengleiche HG gibt, andererseits nein, weil die Beträge in der Tabelle bis E9a/ E9b schon so stark anwachsen, daß die Sprünge anschießend nicht mehr so groß sind. Bei uns gibt es E11 + nur mit Stellen und Führungsverantwortung. Wenn man Führungsverantwortung für sich ausschließt, würde ich es eher lassen.

Aber das liegt dann auch am eigenen Betreibe und auch der LSK.

Annika8394

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Antw:Verwaltungsfachwirt
« Antwort #3 am: 07.01.2019 11:00 »
Hallo Annika,

sollte man von deinem Nick auf dein Alter schließen können, dann dürfte das Lernen 5 Jahre nach der Ausbildung mit noch nicht einmal 25 Jahren wohl kein Problem darstellen ;) Selbst im höheren Alter geht das...

Gut kombiniert  :)
Ich bin nur immer sehr selbstkritisch, andererseits habe ich auch noch nach der Ausbildung die Fachhochschulreife nachgemacht mit sehr gutem Ergebnis. Von dem her müsste es schon zu schaffen sein, trotz eigenem Haushalt und Hund usw.
Andere schaffen es ja auch und die haben sogar Kinder und arbeiten noch nebenher.

tueti

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Antw:Verwaltungsfachwirt
« Antwort #4 am: 07.01.2019 11:23 »
Hallo Annika8394,

ich habe im Juni 2000 meine Ausbildung beendet, also über 18 Jahre ist dies jetzt her, und fange im Frühjahr mit der Weiterqualifizierung der Verwaltungsfachwirtin an.
Ich freu mich drauf, auch wenn alles schon so lange her ist und sich Einiges geändert hat, aber ich denke, dass ich das hinkriege :) Du wirst, da es bei dir erst 5 Jahre her ist, dass locker hinbekommen  ;)

Organisator

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Antw:Verwaltungsfachwirt
« Antwort #5 am: 07.01.2019 12:49 »
Ich bin beim Landratsamt beschäftigt und die meisten Stellenanzeigen sind für Beamte des gehobenen Dienst, gibt es die Chance, auch mit dem Lehrgang verbeamtet zu werden?

Nein, da der Lehrgang keinen Bachelor-Abschluss beinhaltet und somit die Bildungsqualifikation für den g.D. nicht erfüllt wird.

Houana

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Antw:Verwaltungsfachwirt
« Antwort #6 am: 07.01.2019 20:27 »
In meiner Verwaltung sind die Zugangsvoraussetzngen für etliche Stellen AL2 oder Laufbahnbefähigung für die 3. QE nvD (= gehobener Dienst). Eine verbeamtung dürfte aber tatsächlich unter normalen voraussetzungen nicht möglich sein.

Kamikatze

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Antw:Verwaltungsfachwirt
« Antwort #7 am: 08.01.2019 13:15 »
Ich habe eine Kollegin, die die VFA-Ausbildung nie gemacht hat, sondern als "Ungelernte" eingestellt wurde. Nach 15 Arbeitsjahren hat sie sich beworben für die Fachwirt-Ausbildung, den Eignungstest erfolgreich absolviert und die Ausbildung gemacht - ebenfalls erfolgreich. Ist also machbar.

Skedee Wedee

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Antw:Verwaltungsfachwirt
« Antwort #8 am: 08.01.2019 14:21 »
Ja, ist zu packen, zumal die Ausbildung erst fünf Jahre zurückliegt und Du schließlich laut Prüfungsordnung sowieso erst eine dreijährige einschlägige Berufspraxis benötigst, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Schaue Dir folgende Seite an, die auch für Dich (Ba-Wü) einschlägig ist:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Ausbildung/Seiten/verwalt_fachwi.aspx
Auf der Seite sind unter anderem die Prüfungsordnung, die Fächer etc. erläutert.

Ob es sich lohnt, ist eine andere Sache. Mit erfolgreicher Fortbildung steht Dir grundsätzlich bei entsprechender Übertragung von Tätigkeiten die Entgeltgruppen 9b und höher offen. Oder Du bekommst halt eben (wenn Du den Verwaltungsfachwirt nicht hast) aufgrund des nicht erfüllten Prüfungserfordernisses eine Entgeltgruppe abgezogen. Oftmals ist es so, dass Arbeitgeber jedoch voraussetzen, dass Du für eine Tätigkeit EG 9b und höher den Verwaltungsfachwirt haben musst. Oder die Stelle ist direkt für einen Beamten im gehobenen Dienst ausgeschrieben, so dass Dir der Zugang nicht eröffnet ist. Aufgrund der fehlenden Laufbahnbefähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst ist eine Verbeamtung grundsätzlich ausgeschlossen.
« Last Edit: 08.01.2019 14:23 von Skedee Wedee »

StevenT

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Antw:Verwaltungsfachwirt
« Antwort #9 am: 08.01.2019 14:25 »
Ich würde aus eigener Erfahrung keinen Verwaltungsfachwirt machen, da einem damit die Hände gebunden werden - soll heißen, die Zukunft liegt im öffentlichen Sektor. Eine höhere Tätigkeit in der privaten Wirtschaft wird man damit nicht erlangen.
Ich würde zu einem normalen Studium raten, da man dadurch Chancen im öffentlichen und privaten Sektor hat.

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Antw:Verwaltungsfachwirt
« Antwort #10 am: 08.01.2019 15:18 »
Ich würde zu einem normalen Studium raten, da man dadurch Chancen im öffentlichen und privaten Sektor hat.
... und dadurch auch die Chance auf eine Verbeamtung besteht.

Aber:

Der Verwaltungsfachwirt wird vom Arbeitgeber bezahlt, man wird freigestellt und und und. Ein (Bachelor-) Studium zahlt man selber und macht es in der Freizeit. Wer also im ö.D. als Tarifbeschäftigter bleiben möchte, für den ist sowas durchaus geeignet!

D-x

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Antw:Verwaltungsfachwirt
« Antwort #11 am: 08.01.2019 15:23 »
Der Verwaltungsfachwirt wird vom Arbeitgeber bezahlt, man wird freigestellt und und und. Ein (Bachelor-) Studium zahlt man selber und macht es in der Freizeit. Wer also im ö.D. als Tarifbeschäftigter bleiben möchte, für den ist sowas durchaus geeignet!

Ich kenne mehrere Personen, die (weiterhin) Tarifbeschäftigte sind, und ein berufsbegleitendes Studium absolvieren, welches (ganz oder teilweise) vom Arbeitgeber bezahlt wird, und zusätzliche Urlaubstage erhalten, etwa zur Prüfungsvorbereitung. Im Gegenzug wird dann eine mehrjährige Bindung nach abgeschlossenem Studium vereinbart.
Am Ende ist es eine Frage dessen, wie sehr Dich der Arbeitnehmer an sich binden möchte :-)

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Antw:Verwaltungsfachwirt
« Antwort #12 am: 08.01.2019 16:06 »
@ D-x

Da muss man halt schauen, wie "modern" die Behörde ist. Das von Dir beschriebene Verfahren ist neuer als der klassische Verwaltungslehrgang II und daher in manchen Köpfen noch nicht angekommen.

Im Ergebnis muss man abwägen:
persönlich
- TB in der Behörde auf Dauer --> VL II
- Verbeamtung oder außerhalb von Behörden --> Bachelor

behördenspezifisch
- tradiert --> VL II
- modern --> Bachelor

Skedee Wedee

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Antw:Verwaltungsfachwirt
« Antwort #13 am: 08.01.2019 16:31 »
behördenspezifisch
- tradiert --> VL II
- modern --> Bachelor

Wobei zu beachten ist, dass nicht jeder Verwaltungsfachangestellte ein Fachabi bzw. Abi hat und somit studieren könnte. Für viele Tarifbeschäftigte ist es eine Alternative, über den Fachwirt in Entgeltgruppe EG 9b und höher zu kommen. Wenn dieser dann auch noch vom Arbeitgeber finanziert wird (egal ob Freistellung, Gehaltszahlung während der Schulphase etc.), ist das aus Sicht des Beschäftigten vorteilhaft.

Grumbakiechel

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Antw:Verwaltungsfachwirt
« Antwort #14 am: 09.01.2019 01:25 »
Also, ich habe meine Ausbildung als VFA bei einer Kommune bereits 1987 beendet und habe dem ÖD zum 31.12.2000 den Rücken gekehrt. Bin dann nach zwischenzeitlichen anderen Tätigkeiten im Oktober 2011 wieder in den OD gewechselt, diesmal bei einem benachbarten Landkreis. Habe Anfang 2017 bis Ende 2018 den AII besucht und abgeschlossen, trotz fortgeschrittenen Alters (bin über 50, war mit sehr deutlichem Abstand die älteste Teilnehmerin).

Aus meiner Sicht hat sich der Lehrgang gelohnt, auch deshalb, weil zumindest bei uns die Handhabe so ist, dass man MA, die teuer ausgebildet wurden, dann nicht anschließend auf niedrig vergüten Stellen sitzen lässt.

Es gibt keine Altersgrenze für's Lernen, aber im Grunde je früher, desto besser. Hatte im Lehrgang viele Mitstreiter, die nach der Ausbildung oder dem AI frühzeitig den AII dran gehängt haben, dann ist man noch gut im Thema. Mir hat es auch dahingehend viel gebracht, dass ich bezüglich der geänderten Strukturen bei meiner Rückkehr in den ÖD wieder auf dem aktuellen Stand bin.

Weiterer Nebeneffekt: Bereits während des Lehrganges Übernahme höherwertigerer Tätigkeiten auf neuer Stelle, hat sich also auch schon monetär niedergeschlagen.