Hallo,
Ich werde dieses Jahr einen Lehrgang für Kindertrainer (Sport) besuchen. In der Ausschreibung des Lehrgangs steht: "Für diesen Lehrgang kann Sonderurlaub gemäß Sonderurlaubsgesetz des Landes NRW beantragt werden."
Kann ich hierfür Sonderurlaub nach der FrUrlV NRW beantragen? § 29 kommt wahrscheinlich nicht in Frage, da ich noch nicht als Trainer tätig bin. Könnte denn § 26 passen?